„Bankrotterklärung“: Bauernpräsident nennt Urteil zum Eindringen in Ställe „Skandal“

Der Deutsche Bauernverband hat den Freispruch für Tierschützer, die für Filmaufnahmen in einen Zuchtbetrieb eindrangen, scharf kritisiert. Das Urteil sei ein "Skandal" und eine "Bankrotterklärung", erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied.
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Ein Schwein.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times24. Februar 2018

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Freispruch für Tierschützer, die für Filmaufnahmen in einen Zuchtbetrieb eindrangen, scharf kritisiert.

Das Urteil sei ein „Skandal“ und eine „Bankrotterklärung“, erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied am Freitag. Die Kontrolle der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen obliege den zuständigen Behörden „und nicht der Selbstjustiz interessierter Gruppen“.

Durch das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg in Sachsen-Anhalt würden „der Schutz der Persönlichkeit, des Eigentums, der Sicherheit der Tierbestände und der Bauernfamilien“ missachtet, kritisierte Rukwied. Strafrecht dürfe „nicht dem medialen Verwertungsinteresse einzelner Gruppen untergeordnet werden“.

Das OLG hatte am Donnerstag Freisprüche für mehrere Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs bestätigt. Die Aktivisten waren zur Dokumentation von Missständen in einen Zuchtbetrieb eingedrungen. Das Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht, erklärte das Gericht zur Begründung. Die Tat sei zur Abwendung von Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden ohne die Filmaufnahmen nach vorherigen Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei.

Die Tierschutzorganisation Albert-Schweitzer-Stiftung für unsere Mitwelt begrüßte das Grundsatzurteil als „wegweisend“ für den Tierschutz. „Bislang war nicht abschließend gerichtlich geklärt, in was für einem juristischen Rahmen sich Tierschützer bewegen, die unbemerkt Aufnahmen in Ställen anfertigen“, erklärte der Geschäftsführer der Stiftung, Mahi Klosterhalfen, am Donnerstag. Die Zustände in der Anlage und das „Versagen“ des zuständigen Veterinäramts stünden für etliche Fälle, in denen Tierschützer die „grausamen Bedingungen“ in der Nutztierhaltung ans Licht brächten.

Die drei angeklagten Mitglieder einer Tierschutzorganisation waren im Jahr 2013 in zwei Sommernächten in einen Zuchtbetrieb eingedrungen, in dem sie Missstände unter anderem bei der Haltung von Schweinen vermuteten. Sie kletterten dazu über die Umzäunung und erreichten das Innere der Ställe durch geöffnete Türen.

Dort dokumentierten sie Verstöße gegen die Haltungsvorschriften filmisch. Ihr Material legten sie später den zuständigen Behörden vor und erstatteten Strafanzeige gegen die Verantwortlichen. Bei Kontrollen wurden schließlich diverse Verstöße gegen die Vorschriften festgestellt. (afp)



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