BER-Nachtflüge: Verfassungsbeschwerden gescheitert

Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen BER sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert.
Titelbild
Flughafen in Schönefeld.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. Juli 2018

Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht nahm drei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit einer am Dienstag veröffentlichen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer rügten eine Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und rechtliches Gehör. Der Hauptstadtflughafen BER soll nach jahrelangen Verzögerungen im Oktober 2020 eröffnet werden.

Die Verfassungsrichter sahen keinen Verstoß gegen Artikel 103 (rechtliches Gehör) oder Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht habe das Gewicht der Nachtkernzeit erkannt und die besondere Bedeutung der Nachtruhe in der Nachtkernzeit betont sowie eine Gesamtbetrachtung der Lärmbelastung in der Summe vorgenommen, die durch die zugelassenen Ausnahmen entsteht.

Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein. Von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt eine Nachtkernzeit, in der nur besonders geregelte Flugaktivitäten zulässig sind. In der halben Stunde unmittelbar vor und nach der Nachtkernzeit sind großzügigere Ausnahmen erlaubt. (1 BvR 612/12 u.a.) (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion