Bundesrechnungshof: Jede zweite Krankenhaus-Abrechnung fehlerhaft

Jede zweite Abrechnung der Krankenhäuser bei den gesetzlichen Krankenkassen sei fehlerhaft. Das ergab eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes.
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Rettungskräfte bringen einen Verletzten ins Krankenhaus.Foto: Carsten Rehder/Archiv/dpa
Epoch Times21. Mai 2019

Deutschlands Krankenhäuser stellen offenbar den gesetzlichen Krankenkassen zu viel Geld in Rechnung. Jede zweite geprüfte Abrechnung für die Behandlung der jährlich insgesamt rund 20 Millionen Patienten in den Kliniken sei fehlerhaft, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf einen noch unveröffentlichten Bericht des Rechnungshofs an die Bundesregierung.

Die gesetzlichen Krankenkassen gaben 2017 fast 75 Milliarden Euro für die stationäre Behandlung von Patienten in Krankenhäusern aus – mehr als für alle anderen Bereiche im Gesundheitswesen.

Der Bundesrechnungshof prüfte nun, ob diese Summe zu Recht ausgegeben wird. Im Bericht, der Anfang Mai an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages ging, kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass es „wesentliche strukturelle Mängel“ bei der Abrechnung zwischen Kliniken und Kassen gebe. Denn die Krankenkassen ließen insgesamt nur rund 13 Prozent aller Abrechnungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen. Allein bei diesen Fällen stellten sich 50 Prozent als fehlerhaft heraus.

Die Krankenhäuser mussten den Krankenkassen im Jahr 2016 deshalb laut Hochrechnung des Bundesrechnungshofs 2,2 Milliarden Euro an Versichertengeldern zurückzahlen. Würden die Kassen mehr prüfen, so der Bundesrechnungshof, ließe sich deutlich mehr Geld für die Versicherten zurückholen. Der Bundesrechnungshof resümiert: „Die Erwartungen an die Selbstverwaltungspartner wurden nicht erfüllt.“

Ein Grund für die häufigen Falschabrechnungen der Kliniken, urteilten die Prüfer, sei, dass es derzeit für diese kaum Konsequenzen nach sich zieht, wenn Falschabrechnungen auffallen. Der Bundesrechnungshof fordert deshalb, den Kliniken gegenüber müsse ein „Anreiz für ein korrektes Abrechnungsverhalten“ gesetzt werden.

Konkret sollten Krankenhäuser mit Sanktionen belegt werden, wenn sie zu hohe Rechnungen stellen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wies in einer im Bericht enthaltenen Stellungnahme den Vorwurf zurück, Krankenhäuser würden ihre Abrechnungen systematisch optimieren und tendenziell zu hohe Rechnungen stellen. Vielmehr sei das Abrechnungssystem zu komplex, was zu einem hohen Streitpotenzial „hinsichtlich der Auslegung der Abrechnungsregeln“ erhöhe.

Das Bundesgesundheitsministerium, das den kritischen Bericht des Bundesrechnungshofs bereits erwartet hatte, legte bereits Anfang Mai – offenbar als voreilende Reaktion – einen Referentenentwurf für ein neues MDK-Prüfgesetz vor. Im Entwurf, über den die „Welt“ berichtet, heißt es, dass „Anreize für eine regelkonforme Abrechnung in den Krankenhäusern nicht bestehen“. Dennoch enthält der Gesetzentwurf keine Pläne für Sanktionen, die falsch abrechnenden Krankenhäusern drohen sollen. (dts)



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