Praktische Tipps: Darlehensgebühren von Bausparkassen zurückfordern
Verbraucher können eine gesondert erhobene Gebühr für die Auszahlung eines Bauspardarlehens von Bausparkassen zurückfordern. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), der solch eine Darlehensgebühr am Dienstag für unzulässig erklärte. Doch das Geld werden Bausparkassen Verbraucherschützern zufolge nicht ohne Weiteres herausrücken.
Was müssen Kreditnehmer als erstes prüfen?
Wer in der Vergangenheit einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sollte zunächst nachschauen, ob die Bausparkasse neben Zinsen und der zulässigen Abschlussgebühr noch zusätzlich eine Darlehensgebühr erhoben hat. Sie ist laut BGH unzulässig und kann deshalb zurückgefordert werden.
Wie hoch fielen Darlehensgebühren bisher aus?
Ihre Höhe lag im entschiedenen Fall bei immerhin zwei Prozent der Kreditsumme. Seit geraumer Zeit verzichten aber immer mehr Bausparkassen auf solch eine Gebühr und rechnen stattdessen anfallende Betriebskosten vollständig in die Höhe des Zinssatzes ein.
Inwiefern ist das Auszahlungsdatum des Bausparvertrags wichtig?
Bausparverträge werden oftmals erst nach vielen Jahren abgerufen. Die Darlehensgebühr wird erst fällig, wenn der Bausparvertrag ausbezahlt wird. Der Auszahlungstermin ist deshalb für die Verjährungsfrist bedeutend: Für den Anspruch auf Rückforderung gilt zumindest die sogenannte kleine, dreijährige Verjährungsfrist. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch erlangt. Dies bedeutet mit Blick auf das BGH-Urteil vom Dienstag, dass alle Darlehensgebühren, die ab dem 1. Januar 2014 gezahlt wurden, noch bis Jahresende zurückverlangt werden können.
Gehen Verbraucher mit zuvor ausbezahlten Bausparkrediten leer aus?
Nicht unbedingt: Der BGH hat in einem Urteil vom Oktober 2014 mit Blick auf unzulässige Gebühren für Verbraucherkredite eine zehnjährige Verjährungsfrist zugrunde gelegt. Diese „große“ Frist gilt demnach für Fälle, wo die Rechtslage unsicher war oder zuvor die „höchstrichterliche Rechtsprechung“ Rückzahlungsansprüche verwehrt hatte. Gut möglich, dass der BGH dies in einem kommenden Urteil für die Rückzahlungsfristen von Darlehensgebühren auch so entscheidet.
Wie fordere ich die Gebühren von Bausparkassen zurück?
Zunächst mit einem Musterbrief von Verbraucherzentralen. Der Grund: Verbraucher, die direkt einen Anwalt beauftragen, müssen ihn auch selbst bezahlen. Eine zuvor eigenständig erhobene Forderung verhindert das und wälzt eventuelle spätere Anwaltskosten auf die Bausparkasse ab.
Hinweise der Verbraucherzentrale NRW. (afp)
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