Deutsche-Bank-Chef stellt sich nach Razzia vor Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Mitarbeitern der Deutschen Bank vor, Kunden bei der Gründung von "Offshore-Gesellschaften" in Steuerparadiesen geholfen zu haben. Der Deutsche-Bank-Chef stellt sich dagegen: Solange es keine Beweise gibt, gelte die Unschuldsvermutung.
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Eine Polizeirazzia bei der Deutschen-Bank-Zentrale in Frankfurt am Main, 29. November 2018.Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Epoch Times2. Dezember 2018

Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing hat sich vor seine der Geldwäsche beschuldigten Mitarbeiter gestellt. „Das sind zwei Mitarbeiter, die damals mitgeholfen haben, alles rund um den Sachverhalt Panama Papers aufzuarbeiten. Es gilt hier für mich bis zum Beweis des Gegenteils ganz klar die Unschuldsvermutung“, sagte Sewing der „Bild am Sonntag“.

„Wenn wir bei der Deutschen Bank unsere eigenen Mitarbeiter vorverurteilen würden – insbesondere diejenigen, die Sachverhalte aufarbeiten -, dann liefe hier etwas ganz gewaltig schief“, sagte Sewing weiter.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, Kunden bei der Gründung von „Offshore-Gesellschaften“ in Steuerparadiesen geholfen zu haben. Dabei sollen Gelder aus Straftaten auf Konten der Deutschen Bank transferiert worden sein, ohne dass die Mitarbeiter Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche erstatteten.

Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft sagte Sewing: „Es ist ein Verdacht, hier sollte erst einmal die Unschuldsvermutung gelten.“ Er wolle, dass dieser Verdacht so schnell wie möglich aufgeklärt und ausgeräumt werde. Seit der Veröffentlichung der Panama Papers 2016 habe die Bank den kompletten Sachverhalt geprüft und dabei eng mit den Aufsichtsbehörden kooperiert. „Für uns war der Fall abgeschlossen.“

Ein internationales Rechercheteam rund um die „Süddeutsche Zeitung“ hatte unter dem Titel „Panama Papers“ im April 2016 seine Erkenntnisse zur Steuervermeidung und Geldwäsche mittels Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft kritisierte, die Deutsche Bank habe vor Veröffentlichung der „Panama Papers“ keine Geldwäscheverdachtsanzeigen eingereicht, obwohl sie seit Beginn der Geschäftsbeziehung mit den Kunden „ausreichende“ Anhaltspunkte dafür gehabt habe. Einem Medienbericht zufolge sollen sich die Taten auch nach Veröffentlichung der „Panama Papers“ fortgesetzt haben. (afp)



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