Deutsche Post soll ihre Zustellzentren auch für Warensendungen anderer Wettbewerber öffnen

Das neue Postgesetz will die Monopolstellung der Deutschen Post abschwächen und den Anteil der Wettbewerber erhöhen. Überdurchschnittliche Wachstumsraten erzielen vor allem Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen.
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Die Deutsche Post, unterwegs bei Innsbruck, 2012.Foto: iStock
Von 15. September 2020

Die Arbeit am neuen Postgesetz, dass seit März wegen Corona etwas auf Eis gelegt war, geht weiter. Der vorliegende Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums ist als eine Reform gedacht, um den Anteil der Wettbewerber zu erhöhen. Wirtschaftsminister Altmaier kündigte das Gesetz schon vor einem Jahr an.

„Es gibt etwa 600 am Markt aktiv tätige, vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen. 350 dieser Unternehmen erwirtschaften einen Umsatz von weniger als 100.000 Euro im Jahr. Insgesamt ist die Wettbewerbsintensität im Briefmarkt allerdings noch gering. Die Deutsche Post AG ist in einer dominanten Marktposition; im Privatkundenbereich verfügt das Unternehmen vier Jahre nach der vollständigen Marktöffnung nach wie vor über eine faktische Alleinstellung und auch im Geschäftskundensegment liegt der Marktanteil bei annähernd 88 Prozent“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium.

Deutsche Post soll ihr Zustellnetz auch für Warensendungen öffnen

Mit der Überarbeitung des Gesetzes ist vorgesehen, dass die Bundesnetzagentur zusätzliche Eingriffs- und Kontrollrechte bekommt. Die zwischenzeitliche Überlegung, dass die Post ein neues Briefporto nicht vorab genehmigen lassen muss, wurde fallengelassen. Die Netzagentur soll künftig auch in die Preisgestaltung der Post für Großkunden eingreifen können und sicherstellen, dass die Entgelte so gestaltet werden, dass „effiziente Unternehmen“ damit Geld verdienen können. Im Mai 2020 zwang die Bundesnetzagentur die Post, ihre Portoerhöhung für den Paketversand zurückzunehmen.

Geplant ist, mehr Konkurrenten zur Post zuzulassen und die marktbeherrschende Stellung zu verringern. Dafür sollen Wettbewerber künftig das Zustellnetz der Post mitbenutzen können, um auch ohne unzählige „eigene Briefboten jeden Briefkasten in Deutschland erreichen können“, wie die F.A.Z. schreibt.

Vorgeschlagen wird, dass Wettbewerber der Post vorsortierte Sendungen von Großkunden in die Postverteilzentren liefern. Die Post soll diese anschließend mit Rabatten weiterbefördern. Bislang gilt diese Regel nur für Briefe. Zukünftig soll die Post auch Warensendungen, die in Briefkästen passen, der Konkurrenten mitnehmen. Zeitungen und Zeitschriften der Konkurrenten sollen gleichfalls befördert werden.

Gibt es an fünf oder sechs Tagen Post?

Umstritten ist weiterhin, ob der Montag als Zustelltag für Briefe erhalten bleibt. Da montags hauptsächlich private Briefe und keine Geschäftspost transportiert werden, ist das Aufkommen eher gering. Die Post möchte die Zustellung an diesem Tag streichen.

In den Eckpunkten des zukünftigen Gesetzes ist zu lesen: „Während das europäische Recht im Rahmen des Universaldienstes eine Zustellung an fünf Tagen pro Woche verlangt, geht das nationale Recht mit sechs Zustelltagen darüber hinaus. Unter Berücksichtigung verwaltungs- und gerichtsprozessualer Anforderungen werden wir untersuchen, ob die Zustellung an sechs Tagen weiterhin erforderlich ist.“

Aktuell ist das Ziel für die Post, 80 Prozent aller Sendungen bis zum nächsten Tag zuzustellen. Diese Quote möchte die Post auf 50 Prozent senken, konnte dies aber bisher ebenso wenig durchsetzen wie den Wunsch, das Filialnetz zu lockern.

Mehr Rechte für die Kunden

Die Zahl der Beschwerden der Kunden hat sich nach Angaben der Bundesnetzagentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. 12.500 Beschwerden wurden eingereicht, meist wegen verspäteten Paketen, falsch zugestellten Briefen und langen Wartezeiten an Schaltern. Ein Sprecher der Deutschen Post relativierte die Zahlen der Bundesnetzagentur. „Bezogen auf das Vorjahr (2018) sprechen wir (…) von lediglich einer Beschwerde auf 1,7 Millionen beförderte Sendungen, was uns trotzdem nicht zufriedenstellen kann und woran wir arbeiten.“

Die Rechte der Verbraucher sollen mit dem neuen Gesetz verbessert werden: „Wir wollen in diesem Zusammenhang auch prüfen, inwieweit Empfängern von Postsendungen ein verbesserter Kundenschutz einzuräumen ist. So ist etwa im Versandhandel regelmäßig nur der Versender Vertragspartner des Paketdienstleisters, während in den meisten Fällen der Empfänger von Mängeln in der Zustellung betroffen ist.“

Das Bundeswirtschaftsministerium will die Bußgeldvorgaben des Postgesetzes grundlegend überarbeiten. Im Eckpapier heißt es: „Viele Gesetzesverstöße sind bisher nicht oder unzureichend bußgeldbewehrt. Der Bußgeldrahmen ist teilweise deutlich zu gering. Die Anpassung werden wir auf die neuen materiellen Vorgaben, insbesondere im Kundenschutzbereich, abstimmen.“



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