Diesel-Fahrer: Schadensersatz durch VW noch immer unklar

Volkswagen meldet zum Jahreswechsel bundesweit etwa 60.000 anhängige Klagen. Auch ein Musterverfahren um Schadenersatz läuft. Es gibt jedoch noch keine Klarheit, ob Betroffene Aussicht auf Schadensersatz haben.
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Aktenordner zur Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen VW.Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa
Epoch Times25. Dezember 2019

Mehr als vier Jahre nach dem Beginn der Abgaskrise in der Autoindustrie gibt es in vielen Prozessen nach wie vor keine Klarheit, ob die Kunden Aussicht auf Schadenersatz haben.

Ein Flickenteppich verschiedener Urteile und Einschätzungen einzelner Gerichte erschwert eine einheitliche Chancenbewertung für die Kläger.

Auch beim ersten Musterverfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht (OLG) zeichnet sich noch kein konkretes Ergebnis ab. Dort werden seit Ende September rund 444.000 gebündelte Einzelfälle mit dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage verhandelt.

Einen Vergleich mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen lehnt der beklagte VW-Konzern bisher ab. Außerdem läuft eine große Zahl individueller Verfahren an Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten im ganzen Land.

Volkswagen meldet zum Jahreswechsel bundesweit etwa 60.000 anhängige Klagen. Daneben gibt es nach Konzernangaben mittlerweile rund 50.000 Urteile, wobei 180 Entscheidungen auf OLG-Ebene „weit überwiegend“ im Sinne von VW ausgefallen seien. Den Verhandlungsbeginn zu einem ersten Fall am Bundesgerichtshof erwarte man vor dem Sommer 2020.

Bei Daimler gibt es nach Angaben des Unternehmens 25 OLG-Urteile, die alle zugunsten des Herstellers ausfielen. Gegen BMW zogen 383 Kunden vor Gericht, auch hier sei keine einzige Dieselklage verloren worden. (dpa)



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