Digitalwirtschaft zu Facebook-Fanpages-Urteil: Das wird auf Rücken der Unternehmen ausgetragen

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Facebook.Foto: istock
Epoch Times13. September 2019

Mit Entsetzen hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages reagiert.

Dieses Urteil ist ein weiterer Tiefschlag für die Digitale Wirtschaft: Anstatt Rechtssicherheit für die vielen Nutzer sozialer Medien zu stärken, treibt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diese weiter in die Enge“, sagte BVDW-Präsident Matthias Wahl dem „Handelsblatt“.

Er kritisierte, dass die Datenschutzbehörden nun freie Hand hätten, Datenschutzverstöße „auf dem Rücken der Unternehmen“ zu verfolgen.

Das wahrt nicht die Verhältnismäßigkeit, sondern ist schlicht der Weg des geringsten Widerstands“, so der BVDW-Präsident weiter.

Die Richter in Leipzig hatten in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung den Betreibern von gewerblichen Fanpages auf Facebook eine Mitverantwortung für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund zugewiesen.

Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten.

Wahl befürchtet, die Fanpage-Betreiber könnten sich nun mit der Gefahr konfrontiert sehen, „wegen unterstellter schwerwiegender Datenschutzverletzungen durch Plattformen selbst in Anspruch genommen zu werden“.

Dabei sei auch nach der Leipziger Entscheidung nach wie vor unklar, wann eine solche schwerwiegende Datenschutzverletzung vorliege. „Das Urteil bremst die Digitalbranche weiter aus“, sagte der BVDW-Präsident dem „Handelsblatt“.

Datenschützerin will Facebook-Fanpages zu „trackingfreien Zonen“ machen

Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages begrüßt und den US-Internetkonzern zum Handeln aufgefordert.

Datenschutzkonformität sei „keine Nettigkeit, sondern ein Muss“, sagte Hansen, deren Haus den Musterfall ins Rollen gebracht hatte, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Hier erwarte ich, dass sich Facebook bewegt.“

Denkbar wären etwa Fanpages „als trackingfreien Zonen, in denen keine Daten über die Nutzer gesammelt werden“, so Hansen.

In jedem Fall ist aber mehr Transparenz nötig, damit verständlich und überprüfbar wird, welche Daten auf welcher Rechtsgrundlage wie verarbeitet werden.“

Hansen sieht nach der „klaren“ Entscheidung der Leipziger Richter auch die Betreiber von Fanseiten in der Pflicht.

Jede Organisation, ob Unternehmen oder Behörde, die Facebook-Fanpages betreiben will, ist nun aufgefordert, von Facebook die Datenschutzkonformität für die mit dem Betrieb dieser Fanpages verbundene Datenverarbeitung einzufordern“, sagte die Datenschützerin.

Denn nach der Entscheidung des obersten Gerichts seien diese Organisationen in Sachen Fanpages „gemeinsam mit Facebook verantwortlich“.

Gelassen sieht Hansen, dass die Richter nicht entschieden haben, ob die Datenverarbeitung im konkreten Fall tatsächlich rechtswidrig war und sich deshalb das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erneut damit befassen muss.

Das bedeutet für die Gegenwart und Zukunft keine Einschränkung, denn ohnehin ist nun die gesamte Datenverarbeitung auf Basis der neuen Rechtslage, nämlich der Datenschutz-Grundverordnung, zu prüfen“, so Hansen.

(dts)



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