Durchsuchung bei der Commerzbank: Steuerhinterziehung bis zu 40 Millionen Euro

Beamte der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung durchsuchten Geschäftsräume der Commerzbank zu Cum-Ex-Geschäften. Der mutmaßliche Steuerschaden soll sich auf 40 Millionen Euro belaufen.
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Die Commerzbank erklärte, mit den Behörden zu kooperieren.Foto: Jens Kalaene/dpa
Epoch Times10. November 2017

Die Commerzbank wird das Thema Cum-Ex-Geschäfte nicht los: Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der hessischen Steuerfahndung durchsuchten in dieser Woche Geschäftsräume des Instituts, wie das „Handelsblatt“ berichtete.

Es gehe um den Verdacht der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dubiosen Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag („Cum-Ex“).

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage die Durchsuchung einer Bank ohne Nennung des Firmennamens sowie der Wohnungen von drei Beschuldigten in Frankfurt am Main und in Hanau.

Auch den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenanhang mit sogenannten Cum-Ex-Deals in den Jahren 2006 bis 2010 mit einem Investitionsvolumen von mehreren Milliarden Euro bestätigten die Ermittler. Der mutmaßliche Steuerschaden soll sich auf 40 Millionen Euro belaufen.

Cum-Ex-Geschäfte gab es auch bei der Commerzbank

Die Commerzbank erklärte, mit den Behörden zu kooperieren. Die Bank hatte bereits in der Vergangenheit mit dem Thema Cum-Ex zu tun, allerdings nur durch die von ihr übernommene Dresdner Bank.

Die Commerzbank habe Ende 2015 eine konzernweite freiwillige Überprüfung aller zwischen 2003 und 2011 getätigten Geschäfte im Aktienhandel angestoßen, hieß es. Diese habe ergeben, dass es auch Cum-Ex-Geschäfte bei der Commerzbank gab. Zwischenergebnisse der Untersuchung habe die Bank den Behörden von sich aus zur Verfügung gestellt.

Bei den umstrittene Cum-Ex-Deals schoben Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin und her, bis dem Fiskus nicht mehr klar war, wem sie überhaupt gehörten.

Die Folge: Bescheinigungen für die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Ob das illegal war, ist noch nicht abschließend richterlich geklärt. (dpa)



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