EU-Gericht urteilt: Verstößt „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten?
Kann "Fack Ju Göhte" als Wortmarke geschützt werden? Die Constantin Film Produktion wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen.

Die beiden Dichterfreunde Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich von Schiller. Das Goethe-Schiller Denkmal wurde 1857 enthüllt.Foto: Joachim Frank
Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg urteilt am Mittwoch (09.30 Uhr), ob „Fack Ju Göhte“ als Wortmarke geschützt werden kann. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen.
Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten. Dagegen klagt Constantin Film. (Az: T-69/17)
(afp)
Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
MEISTGELESEN
Redaktionsempfehlung
Interview mit Maschinenbaufachmann
Ein Imker und seine Lösung für die strengen EU-Emissionsziele beim Diesel-Lkw
Rekorde, die keine sind
Immer mehr Erneuerbare, aber kaum mehr Strom
Corona-Aufarbeitung in den USA
Wegen gefährlicher Experimente in Wuhan: US-Justiz soll gegen EcoHealth-Chef ermitteln
BRICS-Getreidebörse
Russlands nächster Schachzug gegen den Dollar und die westliche Handelsmacht
Peking hat ein klares Ziel
Chinas Strategie zur Zerschlagung der europäischen Industrie
Schriftstellerin Maren Wurster
Die Odyssee einer Ungeimpften – Bekenntnisse vom Rand des Nervenzusammenbruchs
Kein CO₂ ist auch keine Lösung

























vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion