EU-Gericht urteilt: Verstößt „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten?

Kann "Fack Ju Göhte" als Wortmarke geschützt werden? Die Constantin Film Produktion wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen.
Titelbild
Die beiden Dichterfreunde Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich von Schiller. Das Goethe-Schiller Denkmal wurde 1857 enthüllt.Foto: Joachim Frank
Epoch Times23. Januar 2018

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg urteilt am Mittwoch (09.30 Uhr), ob „Fack Ju Göhte“ als Wortmarke geschützt werden kann. Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2005 als EU-Marke eintragen lassen.

Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.

Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke verstoße gegen die guten Sitten. Dagegen klagt Constantin Film. (Az: T-69/17)

(afp)



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