EU-Kommission fordert weitere Zugeständnisse von VW

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VW-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times23. Dezember 2016

Die EU-Kommission ist im Abgasskandal weiterhin unzufrieden mit den Entschädigungsangeboten von VW für die 8,5 Millionen Kunden in Europa und fordert deutliche Nachbesserungen. Die zuständige EU-Kommissarin für Justiz- und Verbraucherschutzfragen, Vera Jourova, sagte der „Welt“: „In dieser Woche wurden den Kunden in den USA eine Milliarde Dollar zusätzlich zur Verfügung gestellt und auch in Kanada wurde eine Entschädigungssumme von 1,6 Milliarden Dollar vereinbart. Ich vermisse aber immer noch einen Extra-Bonus oder eine freiwillige Kompensation für die europäischen Kunden. Eine europaweite Informationskampagne und ein Ersatzwagen während der Reparaturphase sind nicht genug.“

Jourova kündigte an, dass sie VW weiterhin mit dieser Frage konfrontieren werde: „Es geht um eine faire Behandlung von Kunden in der Europäischen Union. Ich werde mich Anfang Februar mit dem VW-Vorstandsvorsitzenden Müller treffen und bis dahin erwarte ich, dass sich VW in dieser Frage bewegen wird.“ Denkbar sind nach Informationen der „Welt“ aus Sicht der Kommissionsbehörde als Entschädigung neben Geldzahlungen auch Gutscheine oder das Angebot von Extra-Leistungen gegenüber den Kunden. Gleichzeitig forderte Jourova von dem Wolfsburger Konzern eine Versicherung, dass die Autos auch vereinbarungsgemäß repariert werden: „VW hat mich am Mittwoch darüber informiert, dass nun ungefähr 7,8 Millionen von insgesamt 8,5 Millionen Autos repariert werden. Diese Zusage betrifft allerdings nicht mehrere Skoda-Modelle. VW muss seine Anstrengungen verstärken und sicherstellen, dass bis Herbst 2017 auch tatsächliche alle Autos repariert werden.“ Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Brüsseler Kommissionsbehörde weitere Schritte einläuten: „Dies ist ein entscheidender Augenblick, in dem darüber entschieden wird, ob wir alle Mittel, die uns die EU-Verbrauchergesetze zur Verfügung stellen, zusammen mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden in den Mitgliedstaaten ausnutzen.“ Laut EU-Gesetz haben die Europäischen Verbraucherschutzbehörden – in Deutschland das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz – die Möglichkeit, im Rahmen einer so genannten gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahme (`Joint Enforcement Action`) ein Verfahren gegen VW einzuleiten und gegebenenfalls sogar Strafen zu verhängen. Die EU-Kommission kann die Initiative der Verbraucherschutzbehörden koordinieren und beratend unterstützen. (dts)



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