EU macht Druck wegen fehlender Sanktionen für Autobauer

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StraßenverkehrFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Mai 2016

Die EU-Kommission hat in einem Brief an die Bundesregierung Auskünfte zu Sanktionsmöglichkeiten gefordert, wenn Autobauer in Deutschland gegen Zulassungsregeln verstoßen: Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ fragt die EU-Kommission in dem Schreiben, welche Maßnahmen Deutschland ergriffen habe, um seiner Pflicht nachzukommen, „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ einzuführen. In EU-Kreisen rechnet man der Zeitung zufolge in den kommenden Wochen mit einer Reaktion. Hintergrund ist die bereits seit Juni 2007 geltende EU-Verordnung 715, die für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Regeln für die Zulassung von Autos vorgibt.

In Artikel 13 gibt es auch die Verpflichtung, Automobilhersteller bei Verstößen mit „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen“ zu belegen. Ausdrücklich genannt werden beispielsweise die „Abgabe falscher Erklärungen während der Genehmigungsverfahren oder Verfahren, die zu einem Rückruf führen“ und „die Verwendungen von Abschalteinrichtungen“, die zu einer Strafe führen müssen. Bis zum 2. Januar 2009 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit, entsprechende Sanktionsvorschriften zu melden. Das Bundesverkehrsministerium bestätigte auf Anfrage der „Welt am Sonntag“, dass die EU-Kommission um „eine speziell die Verordnung (EG) 715/2007 betreffende ergänzende Erläuterung der insoweit in Deutschland geltenden Vorschriften gebeten“ habe. Eine Antwort werde man „in Kürze“ übersenden. Man habe eine ganze Reihe von Instrumenten, um Autobauer zu bestrafen, die beispielsweise gegen Abgasregeln verstießen, betonte das Ministerium. „Deutschland hat seine Verpflichtung erfüllt. Die entsprechenden Regelungen sind der Europäischen Kommission mitgeteilt worden.“ Das Ministerium verwies darauf, dass Verstöße mit den Mitteln „allgemeiner Strafvorschriften und verwaltungsrechtlicher Reaktionsmöglichkeiten“ geahndet werden könnten. Zudem würden sich aus der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) „Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften“ ergeben, heißt es. In den vom Ministerium genannten EG-FGV-Paragrafen geht es um Maßnahmen wie den Entzug der Betriebsgenehmigung für Autos, nicht um Geldstrafen. Lediglich in Paragraf 37 wird auf einen Ordnungswidrigkeitentatbestand verwiesen, der mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Möglichkeiten der staatlichen Reaktion auf Verstöße gegen die Typgenehmigungsvorschriften seien „wirksam und verhältnismäßig, weil sie auf die umfassende Beseitigung eines nicht rechtskonformen Zustandes gerichtet sind und vollzogen werden“, heißt es laut „Welt am Sonntag“ im Bundesverkehrsministerium. Experten halten die von der Regierung angeführten Regelungen jedoch nicht für ausreichend, um die EU-Verpflichtungen zu erfüllen. „Bei der Forderung nach wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen handelt es sich um eine in EU-Verordnungen gebräuchliche Formel“, erklärte Walther Michl, Fachmann für Europarecht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität. „Sie bedeutet, dass von den Staaten straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Geldbußen für Verstöße eingeführt werden müssen.“

(dts Nachrichtenagentur)



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