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Datenschutz

EuGH befasst sich mit Zuständigkeit von nationalen Behörden bei Facebook

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Facebook CEO Mark Zuckerberg.

Foto: Samuel Corum/Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Mittwoch (09.30 Uhr) mit der Zuständigkeit von nationalen Datenschutzbehörden im Fall von Facebook. Die entsprechende belgische Behörde APD-GBA hat in Belgien wegen Datenschutz-Verstößen gegen die belgische Facebooktochter geklagt, das nationale Gericht will wissen, wer zuständig ist. Der zuständige EuGH-Generalanwalt trägt am Mittwoch seine Schlussanträge vor. (Az. C-645/19)
Die APD-GBA ist der Ansicht, dass Facebook unrechtmäßig mithilfe von Cookies und anderer Technologien Daten über das Surfverhalten von Nutzern sammelt. Darüber muss der EuGH allerdings nicht entscheiden. In Luxemburg geht es nur darum, ob eine belgische Behörde nach der neuen Datenschutzgrundverordnung überhaupt noch gegen Facebook vorgehen kann – oder ob das nur in Irland ginge. Dort nämlich sitzt die Europazentrale von Facebook. Der EuGH muss dem Gutachten des Generalanwalts nicht folgen, tut dies aber oft. (afp)

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