Geflügelwirtschaft nennt Verbot von Werkverträgen für nur eine Branche verfassungswidrig

Der Präsident des Verbandes für Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, betrachtet ein mögliches Verbot von Werkverträgen für einzelne Branchen als verfassungswidrig. Er verweist darauf, dass auch in der Logistikbranche als Selbständigkeit getarnte Beschäftigungsverhältnisse Gäbe seien.
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Geflügelmast in Oberbayern: Auch im Bereich Geflügel sind Werksverträge üblich um die Kosten zu drücken.Foto: Marc Müller/dpa
Epoch Times20. Mai 2020

Die Geflügelwirtschaft in Deutschland hält ein mögliches Verbot von Werkverträgen nur in der Fleischindustrie für verfassungswidrig. „Wir würden dann diskriminiert, weil es diese Verträge ja auch zum Beispiel in der Logistik gibt – bei Amazon – zu Hauf im Moment, in der Baubranche, in vielen anderen Branchen“, sagte der Präsident des Verbandes, Friedrich-Otto Ripke, am Mittwoch im RBB. „Dann würde ich mich rechtlich auch in der Lage sehen zu klagen.“

Das wolle er allerdings vermeiden, fügte Ripke hinzu. Er wolle stattdessen mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) über eine Verbesserung der Arbeits- und Unterkunftbedingungen reden. Der Verbandspräsident sprach sich für einen Runden Tisch aus, um neue Regeln zu entwickeln.

In der Geflügelwirtschaft herrschten bereits gute Bedingungen, versicherte Ripke. „Das heißt, wir haben deutsche Krankenversicherungen, auch Lohnfortzahlungen schon. Das haben sicherlich nicht alle. Da kann man ja auch genauer hinschauen.“ Hier sollte die Spreu vom Weizen getrennt werden. Es gelte, nur die schwarzen Schafe und nicht alle durch strengere Regeln zu treffen. (afp/al)



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