Gericht verkündet Entscheidung in Prozess um Schadenersatz für Telekom-Kleinanleger

Epoch Times30. November 2016

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verkündet am Mittwoch eine Entscheidung im Prozess um Schadenersatzansprüche von Kleinanlegern nach dem dritten Telekom-Börsengang (10.00 Uhr). Die Neuauflage des Anlegerschutzverfahrens war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 grundlegende Fehler in dem Prospekt zur Telekom-Aktie aus dem Jahr 2000 festgestellt und deshalb einen früheren Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben hatte.

Die Richter mussten nun prüfen, ob die Telekom bis zu 80 Millionen Euro Schadenersatz an rund 17.000 Kleinanleger zahlen muss, die beim dritten Börsengang Geld verloren hatten. Ob das OLG am Mittwoch ein Urteil verkündet oder einen Beschluss zum weiteren Verfahrensgang, war zunächst unklar. (afp)



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