Glyphosat-Rechtsstreit: Bayer zieht vor Obersten US-Gerichtshof

Der Bayer-Konzern zieht im Streit über den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup wie angekündigt vor den Obersten Gerichtshof der USA.
Titelbild
Bayer Konzern in Wuppertal.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Epoch Times16. August 2021

Wie der Chemiekonzern am Montag in Leverkusen mitteilte, wurde über die US-Tochter Monsanto beim Supreme Court in Washington ein Antrag auf Revision des sogenannten Hardeman-Falls eingereicht. Mit dem Antrag wird das Gericht demnach gebeten, die Entscheidung der Berufungsinstanz in dem Fall zu überprüfen.

Hintergrund ist, dass Bayer 2018 den Agrarkonzern Monsanto gekauft hatte, dessen Unkrautvernichter Roundup im Zentrum zahlreicher Klagen in den USA steht. Hierbei geht es vor allem um die Frage, ob von dem Mittel eine krebsauslösende Wirkung ausgeht.

Bayer betont stets, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf die entsprechende Einschätzung unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland.

Der Hardeman-Fall

Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei.

Im Hardeman-Fall hatte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco im Mai eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe an den an Krebs erkrankten Edwin Hardeman bestätigt, der jahrelang Roundup verwendet hatte.

Zur Begründung hatte es in dem Fall unter anderem geheißen, Monsanto habe nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt.

Bayer betonte am Montag nun, beim Hardeman-Fall handele es sich um den bislang einzigen Fall einer Produkthaftungsklage zu Roundup, die vor einem US-Bundesgericht verhandelt wurde. Der Antrag auf Überprüfung durch den Supreme Court stütze sich nun auf zwei Gründe: Erstens sei „die angeblich erforderliche Krebswarnung, die Kern der ursprünglichen Klage ist, durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen“.

Bundesweite Auswirkung

Zweitens habe die Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen, was bei der zentralen Streitfrage des Prozesses nach der Sicherheit von Roundup zu „unfundierten Aussagen“ geführt habe.

Zugleich verwies Bayer darauf, dass „die angegriffene Entscheidung tausende weitere Fälle auf Bundesebene maßgeblich prägen und auch andere anhängige Fälle im ganzen Land beeinflussen“ würde.

Bayer war im Mai aus einem Vergleichsverfahren mit dem Ziel einer milliardenschweren Einigung mit Zehntausenden Klägern ausgestiegen und hatte stattdessen einen Fünf-Punkte-Plan entwickelt, mit dem künftigen Rechtsrisiken zu Roundup begegnet werden soll.

„Eine Prüfung und Aufhebung der fehlerhaften Entscheidung der Vorinstanz in Sachen Hardeman ist ein sehr wichtiger Bestandteil dieses Plans und kann bedeutsam dafür sein, ob die Rechtsstreitigkeiten im Grunde beendet werden, wenn das Gericht eine vorteilhafte Entscheidung zu übergreifenden rechtlichen Aspekten wie dem Vorrang von Bundesrecht fällt“, erklärte Bayer.

Andernfalls werde der Konzern ein eigenes Programm aufsetzen, „um in den kommenden 15 Jahren mit Forderungen und Ansprüchen umzugehen“. Dafür seien im zweiten Quartal dieses Jahres zusätzliche Rückstellungen gebildet worden.

Bayer erwartet nun, dass der Supreme Court in den kommenden sechs Monaten über die Annahme des Antrags auf Prüfung des Hardeman-Falls entscheidet. (afp)



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