Grundsatzentscheidung: Anlasslose Überwachung von Dienst-PC unzulässig

Ein Keylogger darf nur bei einem begründeten Verdacht einer Straftat eingesetzt werden, die anlasslose Aufnahme aller Tastatureingaben an einem Dienst-PC ist unzulässig.
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TastaturFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Juli 2017

Das Bundesarbeitsgericht hat den anlasslosen Einsatz von Spähsoftware, mit der alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer aufgezeichnet werden, für unzulässig erklärt.

Nur wenn ein auf den Arbeitnehmer bezogener und durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung bestehe, dürfe ein sogenannter Keylogger eingesetzt werden, urteilte das Bundesgericht am Donnerstag in Erfurt.

Mit einem Keylogger werden die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers protokolliert.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gilt als Grundsatzentscheidung. (dts)



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