Airbus-Subventionen: USA wollen Vergeltungszölle verhängen

Im Streit um Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus haben die USA den Europäern Strafzölle angedroht. Der US-Handelsbeauftragte Lighthizer erklärte, die europäischen Staatshilfen für Airbus würden den USA einen Schaden von jährlich elf Milliarden Dollar zufügen.
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Airbus hatte von Deutschland, Großbritannien und Frankreich hunderte Millionen Euro erhalten, die als rückzuzahlende Startinvestition definiert waren.Foto: Andrew Matthews/PA Wire/dpa
Epoch Times9. April 2019

Im Streit um Subventionen für den Flugzeugbauer Airbus haben die USA den Europäern Strafzölle angedroht. Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer erklärte am Montag, die europäischen Staatsbeihilfen für Airbus würden den USA einen Schaden von jährlich elf Milliarden Dollar zufügen. Er veröffentlichte eine 14 Seiten lange Liste mit europäischen Produkten, die mit Strafzöllen belegt werden könnten. Darunter sind Güter aus der Luftfahrtbranche, unter anderem von Airbus, aber auch etliche Käsesorten, Olivenöl, Orangen oder Meeresfrüchte.

Die USA hatten die Strafzölle im Konflikt mit der EU bereits bei der Welthandelsorganisation WTO beantragt und rechnen mit einer baldigen Entscheidung der dortigen Schlichtungsstelle. Die 11 Milliarden Dollar entsprechen dem angeblichen jährlichen Schaden durch verbotene Staatshilfen für Airbus. Der Rechtsstreit läuft seit 15 Jahren. „Die Zeit zum Handeln ist gekommen“, verkündete Lighthizer nun. Die Zölle sollten erst aufgehoben werden, wenn die EU die Subventionen beende.

Der Streit dauere nun schon seit 14 Jahren an, erklärte Lighthizer. „Es ist die Zeit gekommen zu handeln.“ Zugleich betonte er, Ziel sei es, mit der Europäischen Union eine Einigung über ein Ende aller unrechtmäßigen Subventionen für große Passagierflugzeuge zu erzielen.

Die USA und die EU streiten seit 2004 über Staatsbeihilfen für Flugzeugbauer. Es geht auf der einen Seite um EU-Subventionen für Airbus und auf der anderen Seite um US-Subventionen für den Airbus-Konkurrenten Boeing.

WTO kann Einhaltung von Entscheidungen nicht erzwingen

Erst kürzlich hatte die EU dabei einen Teilerfolg vor der Welthandelsorganisation (WTO) erzielt. Die WTO befand Ende März, dass Washington nicht wie gefordert sämtliche als illegal eingestufte Subventionen für Boeing gestoppt habe.

Die WTO hatte im März 2012 eine Reihe staatlicher Milliardenbeihilfen in den USA für Boeing als illegal eingestuft und die Beendigung dieser Subventionen gefordert. Allerdings hat die WTO im Mai 2018  auch Staatsbeihilfen der EU gerügt.

Die WTO mit Sitz in Genf, die zur Einhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen im globalen Handel beitragen soll, hat selbst keine Mittel, um die Einhaltung ihrer Entscheidungen zu erzwingen. Allerdings kann sie Vergeltungsmaßnahmen wie etwa Exportbeschränkungen oder Strafzölle absegnen, die dann nicht als Verstoß gegen WTO-Regeln gelten würden.

Handelsstreit könnte weiter eskalieren

Durch die Maßnahme könnte der Handelsstreit zwischen Brüssel und Washington weiter eskalieren. US-Präsident Donald Trump hat bereits Strafzölle auf Stahl- und Aluminium-Importe aus der EU verhängt, was auch schon zu Gegenmaßnahmen führte. Er droht zudem seit Monaten damit, die Einfuhrschranken für Autos aus Europa zu erhöhen. Das würde insbesondere die deutsche Industrie hart treffen. Trump sieht sein Land als Opfer unfairer Handelsabkommen und hat seinen Anhängern eine strikte „Amerika zuerst“-Politik versprochen. (afp/dpa)



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