Kartellamt prüft Müllgebühren in Deutschland

Die Deutschen bezahlen möglicherweise zu viel Geld für die Müllentsorgung: Das Bundeskartellamt hat daher eine sogenannte "Sektoruntersuchung Hausmüllentsorgung" eingeleitet.
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MüllabfuhrFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times11. Oktober 2015

"Wir haben zuletzt den Eindruck gewonnen, dass der Wettbewerb in der Abfallwirtschaft nicht mehr richtig funktioniert", sagte Eva-Maria Schulze, die Vorsitzende der 4. Beschlussabteilung bei der Bonner Behörde, der "Welt". Einen konkreten Verdachtsfall oder Einzelanlass gebe es zwar nicht.

"Von Jahr zu Jahr nehmen aber immer weniger Entsorger an Ausschreibungen teil. Und wir wollen jetzt wissen, woran das liegt." Noch dazu sei die Höhe der Müllgebühren in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich.

"Mit Behältern und Sammelrhythmen ist das aus unserer Sicht aber nicht mehr zu erklären." Rund eineinhalb Jahre sind für die Untersuchung der Entsorgungsstrukturen in Deutschland angesetzt. "Wir konzipieren gerade die Fragebögen", sagte Schulze.

Im Fokus stehen dabei die Ausschreibungen von Entsorgungsleistungen, sei es durch die Kommunen, die unter anderem für die Restmüllentsorgung und den Sperrmüll zuständig sind, oder die Dualen Systeme, die das Recycling über die gelbe Tonne organisieren.

Das Kartellamt möchte herausfinden, warum sich zuletzt immer weniger Entsorger an Ausschreibungen beteiligt haben.

"Wir schauen uns jetzt an, wie viele Bewerber es bei den Ausschreibungen der vergangenen Jahre gegeben hat und welche Preisentwicklung es dabei warum gab", sagte Schulze.

Untersuchen will das Kartellamt zudem auch, warum es in einigen Regionen Arbeitsgemeinschaften zwischen Entsorgungsfirmen gibt.

Außen vor bei der Sektoruntersuchung sind die Abfallwirtschaftsbetriebe der Kommunen, die Aufträge im Rahmen einer sogenannten Inhouse-Vergabe selbst übernehmen können.

"Wir glauben, dass die Kommunen vielfach keine richtige Kostenkalkulation haben. Aber Gebühren sind dem Wettbewerbsrecht entzogen", sagte Schulze, die auch für die Aufsicht von Finanzdienstleistern zuständig ist. (dts/ks)



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