Konflikt spitzt sich zu: Lufthansa erkennt Ufo-Kündigung nicht an

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Nicoley Baublies, Chef der Kabinengewerkschaft UFO, hat der Lufthansa bereits drei Monate vor Ende der Friedenspflicht mit einem Streik des Kabinenpersonals im Sommer gedroht.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times29. März 2019

Bei der Lufthansa spitzt sich der Konflikt mit der Flugbegleitergewerkschaft Ufo zu.

Deren Vorsitzender Nicoley Baublies hat der Fluggesellschaft bereits drei Monate vor Ende der Friedenspflicht mit einem Streik des Kabinenpersonals im Sommer gedroht.

Der Gewerkschafter sagte dem Magazin „Focus“: „Nach dem 30. Juni sind die Tarifverträge zur Vergütung und zu den Arbeitsbedingungen offen. Wenn sich die totale Verweigerungshaltung der Lufthansa bis dahin nicht deutlich verbessert, läuft alles auf einen massiven Streik des Kabinenpersonals gegen die LH hinaus.“

Lufthansa erkennt die in der vergangenen Woche erklärten und von Baublies unterschriebenen Kündigungen der Tarifverträge nicht an. Es sei nicht klar, ob bei den Kündigungen alle formalen Kriterien erfüllt seien, erklärte eine Sprecherin in Frankfurt.

Die Tarifverträge hätten daher weiterhin Bestand, und die Frage nach Streiks stelle sich derzeit nicht. Schließlich dauere die Friedenspflicht bei bestehenden Tarifverträgen an.

Insbesondere wird die Funktion Baublies‘ als Vorsitzender der Kabinengewerkschaft mit rund 30.000 Mitgliedern angezweifelt. Im Register des Amtsgerichts Darmstadt sei Alexander Behrens vermerkt, heißt es im Konzern. Der frühere Ufo-Chef hatte sein Amt im Oktober aus gesundheitlichen Gründen abgegeben, war aber im Vorstand geblieben. Die Ufo selbst nennt wieder Baublies als Vorsitzenden.

In der Gewerkschaft tobt seit Monaten ein Machtkampf. Gegen nicht genannte Verantwortliche läuft zudem ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue.

Lufthansa verweist zudem auf den bis Ende 2023 gültigen Tarifvertrag zur Konfliktvermeidung, den die Ufo 2016 unterschrieben habe. Darin seien exakte Schlichtungsverfahren und Umfänge möglicher Warnstreiks verbindlich festgelegt. (dpa)



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