Kunden von Thomas Cook können nun online Erstattung beim Bund beantragen

Schon vor der Corona-Krise gerieten verschiedene Reiseanbieter in finanzielle Schwierigkeiten. Die Auszahlungen für geschädigte Thomas Cook Kunden, die die Bundesregierung garantierte, können ab sofort auch über das Internet beantragt werden.
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Thomas Cook hatte am 25. September 2019 Insolvenzantrag gestellt.Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Epoch Times6. Mai 2020

Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook können seit Mittwoch die angekündigte Erstattung durch den Bund beantragen. Wie das Justizministerium mitteilte, können betroffene Pauschalreisende ihren Antrag bis Mitte November übers Internet stellen. Insgesamt stünden 225 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte im Dezember angekündigt, sie werde einspringen, weil die Insolvenzversicherung von Thomas Cook nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen.

Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns in die Krise gerutscht und hatte Ende September Insolvenz angemeldet. Die Haftung für den Kundengeldabsicherer, die Zurich-Versicherung, ist aber pro Geschäftsjahr gesetzlich auf 110 Millionen Euro begrenzt. Daher kommt Zurich nicht für alle geltend gemachten Ansprüche auf – sie erstattet den Kunden nur jeweils 17,5 Prozent.

Bundesrepublik hat Teil der Entschädigungen übernommen

Für den Restbetrag springt nun der Bund ein. „Wie angekündigt lassen wir die von der Thomas Cook-Pleite betroffenen Pauschalreisenden nicht im Regen stehen. Wir werden den Kundinnen und Kunden, die Schäden erlitten haben, aus Gründen des Vertrauensschutzes freiwillig die Differenz zwischen ihren Zahlungen und dem, was sie von anderer Seite zurückerhalten haben, ausgleichen“, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Die Kunden müssen sich auf einer Internetseite registrieren und für die Ausgleichszahlung anmelden, wie das Justizministerium erklärte. Online müssten die nötigen Angaben, Belege und Erklärungen übermittelt sowie die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen werden. Auf dieser Grundlage werde dann geprüft, ob eine Erstattung in Betracht kommt.

Frist für Anmeldung läuft bis 15. November

Anmeldungen werden den Angaben zufolge bis zum 15. November 2020 entgegengenommen. Da in den ersten Tagen mit einem erhöhten Anmeldeaufkommen zu rechnen sei, könne es vereinzelt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Vor der Anmeldung müssen betroffene Pauschalreisende laut Ministerium ihre Ansprüche gegen den Reiseveranstalter beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet und ihre Ansprüche gegen die Zurich-Versicherung geltend gemacht haben.

Die Insolvenz des britischen Reisekonzerns hatte vergangenes Jahr 140.000 Urlauber im Urlaub überrascht. Sie wurden nach Hause gebracht, dafür zahlte Zurich 59,6 Millionen Euro.  (afp)



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