McDonald’s muss wegen Steuertricks in Luxemburg nichts nachzahlen

Die EU-Kommission stellt die Untersuchungen der Steuerpraktiken der Schnellrestaurantkette McDonald's in Luxemburg ein. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass Luxemburg dem Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe.
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McDonald's Pommes Frites.Foto: Scott Olson/Getty Images
Epoch Times19. September 2018

Der Fastfood-Konzern McDonald’s muss wegen seiner Steuertricks in Luxemburg keine Abgaben nachzahlen. Die Untersuchungen der EU-Kommission hätten ergeben, dass Luxemburg dem US-Unternehmen keine unzulässigen steuerlichen Vorteile gewährt habe, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Mittwoch in Brüssel. Dennoch entspräche die Behandlung von McDonald’s in Luxemburg nicht dem Prinzip der Steuergerechtigkeit.

Ende 2014 war durch die „LuxLeaks“ genannten Enthüllungen bekannt geworden, dass McDonald’s und andere Konzerne in Absprache mit dem luxemburgischen Staat extrem niedrige Steuersätze zahlten. Der Fastfood-Riese hatte Gewinne aus Einnahmen aus Lizenzgebühren in die USA verschoben und konnte sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und den USA berufen.

Doppelbesteuerungsabkommen dienen eigentlich dazu, nicht in zwei Ländern Steuern zahlen zu müssen. Im vorliegenden Fall führte es zu einer „doppelten Nichtbesteuerung“. Die Kommission leitete Ende 2015 ein Prüfverfahren ein.

Dieses habe ergeben, dass die doppelte Nichtbesteuerung in Einklang mit dem luxemburgischen Steuerrecht und dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg gestanden habe, sagte Vestager. De facto handelt es sich um eine Gesetzeslücke: Der Umstand gehe auf eine „Unvereinbarkeit zwischen dem luxemburgischen und dem US-Steuerrecht“ zurück.

Die Tatsache, dass McDonald’s in Luxemburg keine Steuern auf diese Gewinne gezahlt hat, bleibe natürlich bestehen, fügte Vestager hinzu. „Und so sollte es aus Sicht der Steuergerechtigkeit nicht sein.“ Der rechtliche Hebel der Kommission ist in diesen Fällen aber das Wettbewerbsrecht, das lediglich Sonderbehandlungen einzelner Unternehmen durch Staaten verbietet.

Das ist laut Vestager bei McDonald’s nicht der Fall gewesen. Dennoch begrüße sie, dass die Luxemburg derzeit gesetzgeberische Schritte unternehme, „um derartige Situationen in Zukunft zu vermeiden“.

Die luxemburgische Regierung und das US-Unternehmen begrüßten die Entscheidung der Kommission. „Ich freue mich, dass die Kommission festgestellt hat, dass die Anwendung der damals geltenden Regeln EU-Recht entspricht“, erklärte der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna. McDonald’s bezahle stets seine Steuern, betonte das Unternehmen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Bei ähnlichen Untersuchungen der Steuerpraktiken der US-Firmen Apple, Starbucks und Amazon hatte Brüssel diese für illegal befunden und Steuernachzahlungen verlangt. Erst am Dienstag hatte die irische Regierung erklärt, sie habe infolge des entsprechenden Urteils aus Brüssel eine Steuernachzahlung von 14,3 Milliarden Euro von Apple eingetrieben. Weitere Prüfverfahren, etwa gegen die schwedische Möbelhauskette Ikea, sind noch nicht abgeschlossen. (afp)



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