Neue Ladesäulenverordnung soll spontane Nutzung erleichtern

Ab 2023 müssen alle neuen Ladesäulen einheitlich mit EC-Kartenterminals ausgestattet sein, entschied der Bundesrat am Freitag. Laute Kritik gibt es seitens der Automobilindustrie.
Titelbild
Ladesäule für Elektroautos. Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times17. September 2021

Der Bundesrat hat am Freitag eine neue Ladesäulenverordnung für Elektroautos gebilligt, wonach an allen neuen Ladesäulen ein EC-Kartenterminal eingerichtet und alte Ladesäulen umgerüstet werden müssen.  Ziel ist, diese vor allem für sogenanntes spontanes Laden unterwegs verbraucherfreundlicher zu gestalten. Umstritten ist vor allem eine in der Vorschrift enthaltene Pflicht zum Einbau von Kreditkartenlesegeräten bei neu errichteten Ladesäulen.

Ein Ziel der Neuregelung ist es, zu vermeiden, dass Fahrer eines Elektroautos erst beispielsweise einen umständlichen Registrierungsprozess von örtlichen Stadtwerken durchlaufen müssen, bevor sie ihr Fahrzeug laden können.

Daher schreibt die Verordnung vor, dass Ladesäulen das kontaktlose Bezahlen per Kredit- oder Debitkarte ermöglichen müssen. Zudem muss es an der Ladesäule selbst oder in deren unmittelbarer Umgebung eine Möglichkeit zur Authentifizierung für bargeldloses Bezahlen geben.

Diese Vorschrift stößt auf Kritik, weil Betreiber dadurch zusätzliche Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des Ladesäulennetzes befürchten. Der Bundestag habe „nicht im Sinne der schon längst digital orientierten Verbraucher/innen entschieden“, kritisierte Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).

Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) wies im Bundesrat darauf hin, dass Lesegeräte für Kreditkarten nicht mehr zeitgemäß seien. Daher „wäre es schlau, daraufzusetzen, dass man darauf verzichtet und stattdessen eine Zahlung per Paypal oder über andere Online-Zahlungsdienste ermöglicht“, gab er zu bedenken. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde jedoch abgelehnt.

Die neue Verordnung sieht auch vor, dass neu errichtete Ladepunkte über eine Schnittstelle verfügen müssen, die eine Übermittlung von Daten zum Standort und zur Belegung ermöglicht. Dadurch sollen Verbraucher etwa abrufen können, ob ein öffentlicher Ladepunkt gerade belegt oder frei ist und wie dieser zugänglich ist. (afp/dl)



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