Nord Stream 2 gründet deutsches Tochterunternehmen

Die Gaspipeline Nord Stream 2 ist fertig, aber nicht in Betrieb. Für eine Zertifizierung fehlte bislang eine deutsche Betreiberfirma. Diese Voraussetzung ist nun erfüllt.
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Ein Wegweiser vor der Erdgasempfangsstation der Ostseepipeline Nord Stream 2 in Lubmin. Symbolbild.Foto: Jens Büttner/dpa/dpa
Epoch Times26. Januar 2022

Das für die Zertifizierung der Gaspipeline Nord Stream 2 notwendige Tochterunternehmen ist gegründet. Die Gastransportgesellschaft Gas for Europe GmbH habe ihren Sitz in Schwerin, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte.

Die Bundesnetzagentur hatte im November ein Zertifizierungsverfahren ausgesetzt und eine entsprechende Auflage erteilt.

Gas for Europe werde Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teils der Pipeline, hieß es in der Mitteilung. Dazu gehören demnach der rund 54 Kilometer lange Leitungsabschnitt in deutschen Territorialgewässern sowie die Anlandestation in Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Geschäftsführer sei Reinhard Ontyd bestellt worden. Er sei im Management verschiedener Energieunternehmen tätig gewesen.

Zertifizierung steht noch aus

Die Gas for Europe wird nach eigenen Angaben nun alle Anstrengungen darauf ausrichten, die Anforderungen zur Fortsetzung des Zertifizierungsverfahrens zu erfüllen.

Die Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 von Russland nach Deutschland ist fertiggestellt, aber nicht in Betrieb. Eine Zertifizierung eines unabhängigen Transportnetzbetreibers durch die Bundesnetzagentur steht noch aus. Die Bonner Behörde hatte das Verfahren im November vorerst gestoppt und darauf verwiesen, dass der Transportnetzbetreiber ein Unternehmen nach deutschem Recht sein müsse. Die Nord Stream 2 AG hat ihren Sitz im schweizerischen Zug. Durch die Pipeline sollen jährlich etwa 55 Milliarden Kubikmeter Gas fließen.

Die Bundesnetzagentur kann nach eigenen Angaben derzeit nicht prognostizieren, wann das Verfahren wieder aufgenommen werden kann. „Das Zertifizierungsverfahren bleibt so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die Unterlagen der Tochtergesellschaft auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen“, teilte die Behörde mit. (dpa/red)



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