Pariser Gericht: Twitter muss Auskunft über „Hasstweets“ geben

Twitter muss auf Anweisung der französischen Justiz sein Vorgehen gegen "Hass-Botschaften im Netz" offenlegen.
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Das Twitter-Logo.Foto: Bethany Clarke/Getty Images
Epoch Times6. Juli 2021

Ein Pariser Gericht setzte dem US-Unternehmen Twitter am Dienstag in einer Eilentscheidung eine Frist von zwei Monaten, um deren Mechanismen gegen „Hasstweets“ vorzulegen. Es folgte damit einer Beschwerde von sechs Verbänden.

Das Gericht wies Twitter an, Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen „Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt“ belegen. Dies soll rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Botschaften nennen sowie Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Urheber hatte.

Die Verbände werfen Twitter vor, seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie. (afp)



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