Angestellte müssen Personalsoftware zur Leistungsanalyse nicht akzeptieren

Das Einsetzen von Personalsoftware in Betrieben kann in der Praxis rechtswidrig sein. Das geht aus einer Studie der Organisation AlgorithmWatch hervor.
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Eine Frau arbeitet am Computer.Foto: iStock
Epoch Times2. März 2020

Wenn deutsche Unternehmen Personalsoftware einsetzen, um Mitarbeiter zu analysieren, könnte das in der Praxis oft rechtswidrig sein. Das geht aus einer Studie der Organisation AlgorithmWatch hervor, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet (Montagsausgabe). Demnach bedarf der zunehmende Einsatz solcher Programme in vielen Fällen der Zustimmung der Mitarbeiter oder einer Betriebsvereinbarung.

„Das wird in der Praxis oft nicht der Fall sein. Firmen befinden sich damit oft in einer rechtlichen Grauzone, häufig wird der Einsatz sogar rechtswidrig sein“, heißt es in der Studie, die Gutachten von Forschern wie dem Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde enthält und von der Hans-Böckler-Stiftung unterstützt wurde.

Mit den Programmen können Arbeitgeber tatsächliche oder mögliche Leistungen der Mitarbeiter analysieren, steuern oder voraussagen. Die Ergebnisse kommen, bevor Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) an diesem Dienstag in Berlin das Observatorium Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet, dass die Auswirkungen auf Arbeit und Gesellschaft untersuchen wird.

Die Gewerkschaft Verdi legt in Kürze ethische Leitlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor, über die die SZ berichtet. Vorstand Christoph Schmitz erklärt dazu unter anderem, KI-Systeme, die auf der Verarbeitung großer Datenmengen basieren, dürften nicht zu einer Gefährdung der Persönlichkeitsrechte führen. „Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist überfällig“, so Schmitz. (dts/so)



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