„Recht auf Reparatur“: Hersteller sollen für Produkt-Lebensdauer haften

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Handyreparatur. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times16. Januar 2022

Hersteller sollen nach dem Willen von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) künftig verpflichtet werden, Angaben über die Lebensdauer ihrer Produkte zu machen – und dafür auch zu haften.

„Sollte innerhalb dieser angezeigten Lebensdauer ein Mangel auftreten, so tritt ein Garantiefall ein und das Produkt muss repariert werden“, sagte ein Ministeriumssprecher dem Berliner „Tagesspiegel“ vom Montag. Die Hersteller sollten allerdings auch „null Jahre“ angeben können, wenn sie keine Garantie übernehmen wollen.

Das Ministerium betonte, dass eine solche Garantie für die Verbraucher Vorteile hätte. „Eine solche sogenannte Herstellergarantieaussagepflicht würde zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer stehen und den Wettbewerb um langlebige Produkte befeuern und ein weiteres Instrument darstellen, die Rechte der Verbraucher auf Information und Reparatur zu stärken“, erklärte das Ministerium.

Lemke wolle sich für eine solche Regelung auf EU-Ebene einsetzen, hieß es. Zudem werde auf nationaler Ebene geprüft, ob die Gewährleistung für langlebige Güter über die heute geltenden zwei Jahre hinaus verlängert werden könne, sagte der Sprecher der Zeitung weiter. (afp/dl)



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