Gesundheitsminister Spahn legt Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken fest

Auf Intensivstationen darf eine Pflegekraft in der Tagschicht künftig für maximal zwei Patienten verantwortlich sein, in der Nachtschicht für drei Patienten. In der Unfallchirurgie sollen höchstens zehn Patienten pro Pflegekraft zulässig sein, in der Nachtschicht sind bis zu 20 Patienten erlaubt.
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Auf einer Intensivstation soll sich künftig ein Pfleger um zwei Patienten kümmern.Foto: iStock
Epoch Times23. August 2018

Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen legt jetzt die Bundesregierung Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Kliniken fest. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) leitete am Donnerstag ein entsprechendes Verordnungsverfahren ein. „Die Unterbesetzung von intensivmedizinischen Abteilungen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patienten haben“, erklärte Spahn.

Auf Intensivstationen darf eine Pflegekraft in der Tagschicht künftig für maximal zwei Patienten verantwortlich sein, in der Nachtschicht liegt die Obergrenze bei drei Patienten. In der Unfallchirurgie sind nach der Verordnung höchstens zehn Patienten pro Pflegekraft zulässig, in der Nachtschicht sind bis zu 20 Patienten erlaubt.

Die Personaluntergrenzen sollen ab dem 1. Januar 2019 für vier Krankenhausbereiche gelten, in denen Patienten besonders viel Pflege benötigen: auf Intensivstationen sowie in den Abteilungen Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie.

Schon vor der Bundestagswahl hatte die damalige Bundesregierung die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragt, eine Mindestausstattung für besonders pflegeintensive Klinikbereiche zu vereinbaren – und zwar bis zum 30. Juni 2018.

Vor einem Monat waren die Verhandlungen jedoch endgültig gescheitert. „Dieses Versagen der Selbstverwaltung erfordert unser Handeln zum Schutz der Patienten und Pflegekräfte“, erklärte Spahn.

Die jetzt auf den Weg gebrachte Verordnung muss nach Angaben des Ministeriums weder vom Kabinett noch von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden.

Vorgaben seien zu restriktiv

Diese Vorgaben sind nach Einschätzung der Krankenhäuser zu restriktiv. Die geforderte Besetzung könne dazu führen, dass Leistungen von den Kliniken nicht erbracht werden könnten, warnte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Die Krankenkassen sehen die Verantwortung für die jüngste Entwicklung bei den Kliniken. Die Verhandlungen seien daran gescheitert, dass der DKG die anvisierte Kompromisslinie zu streng gewesen sei, twitterte der Sprecher des GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz. „Aber Pflegepersonaluntergrenzen sind Patientenschutz, da braucht es klare Kante.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz begrüßte Spahns Vorgehen ausdrücklich. „Das ist ein erster Schritt, um die Pflege zu verbessern“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. (dpa)



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