Stadtplanerbe Alexander Falk wegen versuchten Auftragsmords vor Gericht

Weil er den Mord an einem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben haben soll, muss sich der Stadtplanerbe Alexander Falk vor dem Landgericht Frankfurt am Main verantworten. Dem 50-Jährigen wird unter anderem versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen.
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Alexander Falk (M.) wartet mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l.) und Björn Gercke auf den Beginn seines Prozesses.Foto:  Arne Dedert/dpa
Epoch Times21. August 2019

Weil er den Mord an einem Rechtsanwalt in Auftrag gegeben haben soll, muss sich der Stadtplanerbe Alexander Falk seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Am ersten Prozesstag beteuerte der 50-Jährige vor dem Landgericht Frankfurt am Main seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft wirft Falk unter anderem versuchte Anstiftung zum Mord vor. Er soll einen gesondert verfolgten Mittelsmann mit dem Mord an dem Rechtsanwalt beauftragt haben.

Im Februar 2010 sollen mehrere unbekannte Täter dem Anwalt vor seinem Haus aufgelauert und ihm ins linke Bein geschossen haben. Das Opfer wurde dabei schwer verletzt. Hintergrund des Auftrags soll eine Schadenersatzklage gewesen sein, die der Anwalt gegen Falk vorbereitet haben soll. Dabei soll es um Forderungen in Millionenhöhe und eine Pfändung in Höhe von 30 Millionen Euro aus Falks Vermögen gegangen sein.

Vor Gericht beteuerte Falk seine Unschuld. „Einen Auftrag von mir zur Gewalttätigkeit, sei es ein Schuss oder eine Ohrfeige, hat es nie gegeben“, sagte Falk in seiner rund einstündigen Einlassung. Eines der Hauptbeweismittel im Prozess ist eine rund achtminütige Tonaufnahme, die belegen soll, wie Falk sich im Gespräch mit zwei Belastungszeugen im Juni 2010 in einem Lokal in Istanbul über den Anschlag auf den Rechtsanwalt freut.

„Meine Frau und ich haben gejubelt“, ist in der Aufnahme zu hören. Es sei eine „richtige Konsequenz“, dem Anwalt „ins Bein zu ballern“. Dass auf der Aufnahme seine Stimme zu hören sei, bestritt Falk am Mittwoch nicht. Jedoch sei der Mitschnitt des Gesprächs teilweise manipuliert. Außerdem sei „passive Schadenfreude“ nicht mit einem „aktiven Auftrag“ gleichzusetzen.

„Ich möchte, dass die Bazille nicht mehr existiert“

Die Staatsanwaltschaft wirft Falk vor, einem gesondert verfolgtem Mittelsmann in einem Hamburger Restaurant den Auftrag gegeben zu haben, den Rechtsanwalt zu töten. Er soll ihm einen Brief mit 200.000 Euro gegeben und gesagt haben: „Ich möchte, dass die Bazille nicht mehr existiert.“

Falks Verteidigung hingegen beteuerte, dass es dieses Treffen nie gegeben habe. Beide Zeugen hätten sich zum Zeitpunkt, zu dem das Gespräch stattgefunden haben soll, nicht in Deutschland aufgehalten. Außerdem habe Falk einen der beiden Zeugen erst später kennengelernt.

Die Verteidigung warf dem Hauptbelastungszeuge Etem E. vor, ein V-Mann zu sein. Sein Auszug aus dem Bundeszentralregister zu seinen Vorstrafen sei bereinigt worden. E. habe bereits mehrfach im Gefängnis gesessen. Seit 1999 habe es 26 Ermittlungsverfahren gegen ihn gegeben. Bis Mitte Dezember sind in dem Verfahren 17 weitere Verhandlungstage angesetzt. (afp)



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