Subunternehmer und die SV-Beiträge: Hauptunternehmer wird künftig mit einbezogen

Firmen, die einen Auftrag zum Paketversand an einen Nachunternehmer weitergeben, sollen künftig für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge haften. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und können diese auch nicht eingetrieben werden, steht der Hauptunternehmer dafür ein.
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Gesetzbuch.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times18. September 2019

Paketboten sollen künftig besser vor Ausbeutung geschützt werden: Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur sogenannten Nachunternehmerhaftung. Wer einen Auftrag zum Paketversand annimmt und an einen Nachunternehmer weiter vergibt, haftet demnach für die abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge. Führt der Subunternehmer keine Beiträge ab und können diese auch nicht eingetrieben werden, steht der Hauptunternehmer dafür ein.

Paketdienste im boomenden Onlinehandel gehen mehr und mehr dazu über, einen Teil ihrer Aufträge aus Kapazitätsgründen an Subunternehmer abzugeben. Dabei kommt es zu Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten. Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 hatte nach Angaben des Ministeriums ergeben, dass jedes sechste überprüfte Beschäftigungsverhältnis in der Branche tendenziell kritisch war.

„Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel“, erklärte Heil. Arbeitende Menschen, die oft aus Mittel- und Osteuropa stammten und wenig Deutsch sprechen, würden ausgebeutet. „Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor.“

In der Baubranche und in der Fleischwirtschaft hat sich die Nachunternehmerhaftung dem Ministerium zufolge bei vergleichbarer Problemlage bereits bewährt – im Bau seit gut 15 Jahren. Für die Zahlung des Mindestlohns gilt die Nachunternehmerhaftung sogar schon seit dem 1. Januar 2015 branchenübergreifend. (afp)



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