Überhöhte Ticketpreise: Verbraucherzentrale warnt vor Viagogo, Ticketone & Co

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Eintrittskarten.Foto: istock
Epoch Times6. Juni 2019

Die europäische Verbraucherzentrale BEUC warnt vor Käufen von Eintrittskarten für Konzerte und Sportveranstaltungen über Online-Ticketbörsen wie Viagogo.

„Ein Ticket für eine Veranstaltung von einem nicht lizenzierten Online-Händler zu kaufen ist riskant und kann sehr teuer sein“, erklärte BEUC-Chefin Monique Goyens in einem am Donnerstag veröffentlichten Aufruf. Derzeit häufen sich demnach vielerorts in der EU die Probleme mit derartigen Händlern.

Zu den Nachteilen von Plattformen wie Viagogo, Ticketone und StubHub gehören BEUC zufolge überhöhte Ticketpreise oder Probleme beim Einlass, weil das Ticket etwa ungültig ist oder der Veranstalter Tickets, die auf derartigen Plattformen gekauft wurden, nicht akzeptiert.

Die Verbraucherschützer raten, Tickets nur bei offiziellen Verkäufern zu kaufen und nicht mehr als den vom Veranstalter festgelegten Preis zu bezahlen.

Es kann teuer werden

Problematisch sei auch, dass die Anbieter behaupten, bei ihnen würden Tickets von Privatpersonen angeboten, die selbst nicht an der entsprechenden Veranstaltung teilnehmen können.

„Tatsächlich sind Verkäufer auf diesen Seiten häufig Geschäftsleute, die hunderte Tickets zu überhöhten Preisen anbieten“, erklärte BEUC.

Mithilfe automatisierter Systeme werden massenhaft Eintrittskarten gekauft, um sie anschließend gewinnbringend weiter zu verkaufen. In vielen EU-Ländern verstößt diese Praxis gegen geltende Verbraucherschutzregeln.

Viagogo verlegt Firmensitz, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen

Viagogo etwa steht so in Großbritannien unter rechtlichem Druck. In Deutschland hat die Verbraucherzentrale Bayern das Unternehmen verklagt.

Es sei aber zu beobachten, „dass diese Firmen ihre Niederlassung von einem Land in ein anders verlegen können, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden“, beklagten die Verbraucherschützer. Viagogo habe seinen Sitz mittlerweile in die Schweiz und von dort in die USA verlegt.

Neben einer Sensibilisierung der Verbraucher sei vor allem ein besseres Zusammenarbeiten der nationalen Verbraucherschutzbehörden nötig.

BEUC begrüße in diesem Zusammenhang neue EU-Regeln, die im Januar 2019 in Kraft treten. Nationale Behörden, die auf europäischer Ebene zusammenarbeiten, verfügen dann über größere Befugnisse beim Vorgehen gegen zwielichtige Webseiten. (afp)



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