Umweltverbände prüfen Verfassungsklage gegen Tesla-Probebetrieb

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Baugelände der Tesla-Autofabrik östlich von Berlin. Es ist die erste Tesla-Fabrik in Europa.Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times19. Juli 2021

Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga prüfen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die vorläufigen Baugenehmigungen, die der US-Autobauer Tesla in Grünheide für seine Fabrik von den zuständigen Behörden erhalten hat.

Das sagte die Geschäftsführerin des NABU Brandenburg, Christiane Schröder, dem Portal „Business Insider“. Auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht gebe es viele bürokratische Hürden, die es zu nehmen gelte – und Kosten, die auf einen zukommen.

„Wir prüfen das gerade alles“

„Wir prüfen das gerade alles“, so die Geschäftsführerin. Die Umweltverbände waren jüngst mit ihrer Klage beim Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg gescheitert. „Wir halten das Urteil des Gerichts für eine Fehlentscheidung“, sagte Schröder dazu.

Konkret klagen die Umweltverbände gegen die vorläufige Baugenehmigung für Tesla, mit der der US-Autobauer Testungen von Anlagen in der Fabrik durchführen kann.

Die Zulassung erlaubt dem US-Elektroautobauer schon vor Erteilung einer Gesamtgenehmigung bereits installierte Anlagen und Aggregate der Bereiche Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau zu erproben.

Zusätzlich dürfen Tanks zu Spül- und Testzwecken eingebaut und genutzt werden. Die Umweltverbände argumentieren, dass ein Probebetrieb insbesondere in der Lackiererei derzeit verantwortungslos sei.

NABU: Planungen genügen nicht den rechtlichen Anforderungen

Grundlegend sieht NABU trotz des hohen politischen Drucks gravierende Probleme bei der Standortwahl für die Gigafactory in Grünheide. Die begründeten Einwände würden in den Planungen nicht ausreichend gewürdigt, die Planungen genügen aus ihrer Sicht auch nicht den rechtlichen Anforderungen.

„Obwohl keine Planungssicherheit besteht, wird weiter gebaut“, so NABU. Im Falle, dass es keine finale Genehmigung für den Bau gebe, müsse die Gigafactory wieder abgerissen werden. „Das wird nicht ohne bleibende Schäden für Natur und Umwelt möglich sein.“ (dts/er)



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