Urteil des Bundesgerichtshofs zum Markenrechtsschutz beim „Öko-Test“-Siegel
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (09.00 Uhr) ein Urteil zur Werbung mit dem „Öko-Test“-Siegel. Der BGH muss darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Firmen durch die Nutzung eines solchen Siegels Markenrechte verletzen. Hintergrund sind drei Unterlassungsklagen des Öko-Test-Verlags gegen Versandhändler, die ohne vorherigen Lizenzvertrag mit dem Siegel für bestimmte Produkte warben. Der Verlag sieht darin jeweils Markenrechtsverletzungen. (Az. I ZR 173/16 u.a.)
Der BGH hatte die drei Revisionsverfahren im vergangenen Jahr ausgesetzt, um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Fall abzuwarten. Das im April verkündete Urteil gibt Testmagazinen weiter die Möglichkeit, gegen einen Missbrauch ihrer Testsiegel vorzugehen. Regulärer Markenschutz greift demnach zwar nicht, wohl aber der besondere Schutz für „bekannte Marken“.(afp)
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