Verbraucherschützer fordern Absicherung für Reisende gegen Insolvenz von Reiseveranstaltern

Die Verbraucherzentrale bringt, zur Absicherung von Reisenden gegen die Insolvenz des Veranstalters, einen "Reiseabsicherungsfond" in die Diskussion. In Dänemark ist ein solcher Fond Vorschrift für Reiseveranstalter.
Titelbild
Reisende an einem GepäckbandFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. November 2019

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert nach der Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook eine bessere Absicherung für Reisende. „Ein Fondsmodell, wie es beispielsweise in Dänemark praktiziert wird, kann eine gute Absicherung bieten“, sagte die Leiterin des Teams Mobilität und Reisen beim VZBV, Marion Jungbluth, dem „Handelsblatt“. In Dänemark sei ein sogenannter „Reisegarantiefonds“ gesetzlich vorgeschrieben.

Pro verkaufte Pauschalreise werde ein bestimmter Betrag in einen Fonds eingezahlt, so die VZBV-Expertin weiter. Die Summe sei vom Reiseveranstalter zu entrichten. Die Reisenden hingegen sollten „nicht vor die Entscheidung gestellt werden, darüber entscheiden zu müssen, ob und in welcher Höhe sie sich gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters versichern“, sagte Jungbluth. Dazu fehlten ihnen „schlicht die notwendigen Informationen, welche Reiseveranstalter eine gute oder schlechte Bonität besitzen“.

Bei Thomas Cook seien die Reisenden von der plötzlichen Insolvenz überrascht worden. Zudem sehe die Pauschalreiserichtlinie „hier die Reiseveranstalter klar in der Verantwortung“, so die VZBV-Expertin weiter. Sie forderte von der Bundesregierung, rasch die gesetzlichen Grundlagen für einen Absicherungsfonds zu schaffen. Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) müsse „auf jeden Fall noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf für eine bessere, richtlinienkonforme Kundengeldabsicherung vorlegen“, sagte Jungbluth dem „Handelsblatt“. Dabei müsse hinreichend Sorge getragen werden, „dass die vorausgezahlten Kundengelder und die Kosten der Rückreise wirksam abgesichert werden müssen“. (dts)



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