Urteil: Berliner Verwaltungsgericht stuft „Bild“-Livestreams als zulassungspflichtigen Rundfunk ein

Die Livevideos auf dem Onlineportal der "Bild"-Zeitung wurden durch ein Berliner Verwaltungsgericht als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Damit unterlag der "Bild"-Verlag Axel Springer der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Epoch Times26. September 2019

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Livevideos auf dem Onlineportal der „Bild“-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Ein entsprechendes Urteil fällte die Kammer am Donnerstag in der Hauptverhandlung, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit unterlag der „Bild“-Verlag Axel Springer der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

Der Fall ist für viele Medien von Bedeutung: Es geht um die Frage, ob live gestreamte Internetsendungen gleichbedeutend sind mit Rundfunk, wofür der Verbreiter eine Zulassung der Landesmedienanstalt bräuchte. Diese überwacht Fernseh- und Radioanstalten etwa in Fragen des Jugendschutzes oder bei der Einhaltung von Vorschriften zur Werbebeschränkung.

Es geht um die Formate „Die richtigen Fragen“, „Bild live“ und „Bild Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“. Weil die Medienanstalt Berlin-Brandenburg diese als Rundfunk wertet, untersagte sie die Ausstrahlung, sofern die „Bild“ nicht ab Anfang September 2018 eine Rundfunkzulassung beantragen würde.

Vor fast einem Jahr hatte ebenfalls das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren einem Antrag der „Bild“ stattgegeben, sodass deren Onlineportal entgegen dem Willen der Medienanstalt Berlin-Brandenburg weiterhin Livevideos verbreiten durften.

Die Entscheidung vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. „Bild“ kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion