Vogelgrippe: Geflügelwirtschaft sieht Probleme bei Freiland-Eiern

Epoch Times27. Dezember 2016

Die deutsche Geflügelwirtschaft appelliert vor dem Hintergrund der grassierenden Vogelgrippe an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine Lockerung der Kennzeichnungspflichten bei Freiland-Eiern einzusetzen. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) sagte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke: „Im Kampf gegen die Geflügelpest müssen nach Tierseuchenrecht auch die Legehennen in den Stall. Das ist richtig, darf aber nicht aufgrund von EU-Vermarktungsnormen zu wirtschaftlichen Einbußen führen, weil gesetzliche Fristen eine Umdeklarierung der Eier von Freiland- auf Bodenhaltung erforderlich machen.“

Ripke sprach sich für eine Lockerung der EU-Vermarktungsordnung aus. Nach der dürfen Legehennen maximal zwölf Wochen aufgestallt bleiben, bevor ihre Eier nur noch als Bodenhaltung verkauft werden dürfen. Dies bedeute für Legehennenhalter einen Verlust von vier Cent pro Ei. „Wir brauchen je nach Seuchenverlauf flexiblere Fristen“, forderte der Verbandspräsident gegenüber der „NOZ“. Seinen Angaben zu Folge laufe die Zwölf-Wochen-Frist in weiten Teilen Deutschlands im Januar aus, nicht aber die Stallpflicht für Millionen Freiland-Legehennen. Tierseuchen- und Vermarktungsrecht müssten besser aufeinander abgestimmt werden, so sein Appell. Die Mehrkosten für Nutztierhalter durch die Vogelgrippe und damit verbundene Sicherheitsmaßnahmen bezifferte Ripke aktuell mit einem „höheren sechsstelligen Betrag pro Monat“. Größer sei der wirtschaftliche Schaden bei Brütereien und Aufzuchtbetrieben, die ins Ausland exportierten. Beispielsweise hätte Südafrika wegen der Geflügelpest Importstopps verhängt. „Da sprechen wir dann sicherlich über Millionenschäden“, so Ripke. Auf dem deutschen Markt sei derzeit keine Kaufzurückhaltung zu erkennen. „Die Verbraucher gehen besonnen mit dem Thema um. Von Verängstigung ist zu Recht keine Spur. Und dafür sind wir dankbar.“ (dts)



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