VW erstmals in Deutschland zu Rückkauf eines Diesel-Pkw verurteilt + Video

Das Landgericht Mainz entschied, mit VW in Deutschland genauso umzugehen wie in den USA: Der Konzern wurde erstmals zum Rückkauf eines Diesel-VW in Höhe von 26.854,71 Euro verurteilt.
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Das Landgericht Mainz verurteilt das erste Mal in Deutschland (soweit bekannt) den Autokonzern VW, einem Kläger 26.854,71 Euro nebst Zinsen im Ausgleich gegen die Rückgabe seines VW Tiguan Sport & Style 4 zu zahlen (Aktenzeichen 4 O 196/16, 2. August 2017).Foto: Uli Deck/Symbolbild/dpa
Von 3. August 2017

Das Landgericht Mainz verurteilt das erste Mal in Deutschland (soweit bekannt) den Autokonzern VW, einem Kläger 26.854,71 Euro nebst Zinsen im Ausgleich gegen die Rückgabe seines VW Tiguan Sport & Style 4 zu zahlen (Aktenzeichen 4 O 196/16, 2. August 2017).

Das ist neu – denn in Deutschland beschloss die Bundesregierung unter Verkehrsminister Dobrindt Anfang 2016, dass ein einfaches Software-Update (im Wert von 60 Euro) ausreicht, um die Dieselgrenzwerte einzuhalten.

In den USA gaben bereits 250.000 Menschen ihr Auto zurück

In den USA, so erklärt Verbraucheranwältin Lesley Weaver im Video, hat man lange mit VW „gerungen“. VW muss entweder das Auto zurückkaufen oder umrüsten, die meisten Kunden geben es zurück. Das heißt, die Kunden kriegen ihr Geld zurück. Bisher wurden 250.000 Autos zurückgegeben und die Kunden erhielten pro Auto ungefähr 21.000 Dollar.

Bisher kostet der Abgasskandal VW 22,6 Milliarden Euro, der größte Teil geht davon in die USA – bei 560.000 betroffenen Autos.

In Europa sind 8,5 Millionen Autos betroffen, viel mehr als in den USA. Rechnet man mit diesen 21.000 Euro bei 8,5 Millionen betroffenen Autos, die in Europa zurückgegeben werden könnten, kommt auf VW eine Summe von 178.500.000.000 Euro zu – im Klartext 178,5 Milliarden Euro. Die Zahl 8,5 Millionen betroffenen Autos sind im Video bei 9:02 genannt wurden, verschiedene Quellen gehen von weniger aus.

Zum Vergleich: VW gab für 2016 in seinem Geschäftsbericht ein Ergebnis nach Steuern (Gewinn) von 5.379.000.000 Euro an – 5,379 Milliarden Euro. Der Umsatz lag 2016 bei 217.267.000.000 Euro.

Hier das gesamte Urteil: LG Mainz -2

Screenshot / Urteil des LG Mainz, 4 O 196/16

Die Rechtsanwälte schreiben: „Hinsichtlich des Anspruchs gegen die Volkswagen AG stellt das Gericht fest, dass diese wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen ist. Die Motorsteuerungssoftware ist gesetzeswidrig und kein verständiger Kunde würde ein Fahrzeug mit dieser Motorsteuerungssoftware erwerben, wenn man diesen vor dem Kauf darauf hinweisen würde, dass die Software nicht gesetzeskonform sei und er deshalb jedenfalls mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation durch das KBA rechnen müsse.“

Warum erfährt ein Kunde nicht die Abgas-Werte, nachdem die Schummelsoftware beseitigt wurde?

Die Abgaswerte nach dem Softwareupdate sind „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ von VW und dürfen nicht veröffentlicht werden. 2016 reichte das ZDF eine Klage auf Herausgabe der Informationen ein. Der beauftragte Rechtsanwalt Christoph Partsch von Partsch & Partner vermutet, dass das Ministerium auf Zeit spielt.

Schließlich spielte jemand anonym dem ZDF einen USB-Stick mit Dokumenten zu – über 100.000 Seiten. Darin zeigte sich in langwieriger Kleinarbeit mit den Daten, dass der Skandal noch viel größer ist als vermutet und offiziell zugegeben.

Derweil übt sich die deutsche Regierung in Schadensbegrenzung, es wird folgende Sprachregelung in die Medien gebracht: „Der aktuelle Vorfall steht keineswegs symptomatisch für die deutsche Automobilindustrie. Und auch nicht für Volkswagen“.

Die Bundesregierung will die deutsche Automobilindustrie vor dem Skandal schützen. Denn die Automobilindustrie ist zentral für Deutschland, sei es im Export oder auf dem Arbeitsmarkt.

Es sind alle europäischen Hersteller betroffen

Es zeigt sich jedoch, dass alle europäischen Hersteller betroffen sind. Was tun, wenn alle europäischen Hersteller (Video Minute 16:00) verbotene Abschalteinrichtungen benutzen? Verkehrsminister Dobrindt sagt, Abschalteinrichtungen sind verboten, sofern sie nicht aus Motorschutzgründen notwendig sind. Und das seien nur die, die VW bisher zugab.

Juristisch gesehen geht das nicht. Doch die Juristen erkennen auch, dass es anderen Stimmen in der Bundesregierung längst klar ist. Diese Stimmen konnten sich jedoch (bisher) nicht durchsetzen.

Oder anders gesagt:

Der Abgasskandal ist noch lange nicht vorbei, er ist auf dem Weg zur Staatsaffaire.“

Video: ZDF Zoom – Geheimakte VW – Wie die Regierung den Konzern schützt

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