Windparkbetreiber: Projekt ist genehmigt und darf nicht gebaut werden – Klage geplant

Windparkentwickler wpd will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, weil er ein genehmigtes Offshore-Projekt nicht umsetzen kann – weil sich der Regulierungsrahmen geändert hat. Andere Unternehmer könnten diesem Schritt folgen.
Titelbild
Windräder des Offshore-Windparks «Baltic 2» in der Ostsee vor der Insel Rügen. Nordöstlich von Rügen entsteht ein weiterer Windpark.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times28. September 2017

Der Windparkentwickler wpd aus Bremen will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil er ein genehmigtes Offshore-Projekt nicht umsetzen kann. Das Unternehmen hatte bereits 2013 vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Genehmigung für sein Windpark-Projekt „Kaikas“ in der Nordsee erhalten, schreibt das „Handelsblatt“.

Nach der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen durfte sich wpd mit „Kaikas“ nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen.

„Wir haben 2005 mit der Entwicklung des Projektes Kaikas begonnen und seitdem zwölf Millionen Euro Entwicklungskosten gehabt“, sagte Klaus Meier, Aufsichtsratsvorsitzender der wpd AG, dem „Handelsblatt“.

„Wir brauchen einen verlässlichen Regulierungsrahmen, anderenfalls sind Investitionen nicht möglich. Natürlich akzeptieren wir sachlich begründete Änderungen der Regulierung, die sich im Verlauf mehrerer Jahre immer wieder mal ergeben können“, sagte Meier. Der Manager kritisiert:

Der Eingriff, den wir mit Blick auf das Projekt `Kaikas‘ hinnehmen mussten, kommt aber einer Enteignung gleich.“

Das Unternehmen fordert eine Entschädigung. Am Freitag wird das Unternehmen Verfassungsbeschwerde einreichen.

Dem Beispiel von wpd könnten andere Unternehmen folgen. In der Branche herrscht Unmut. Es gibt eine Reihe weiterer Offshore-Projekte, die trotz Genehmigung ebenfalls nicht realisiert werden können, weil sich der Regulierungsrahmen geändert hat. Insider rechnen mit weiteren Klagen, schreibt das „Handelsblatt“. (dts)



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