Tesla will Sonntagsfahrverbot für E-Laster kippen

In diesem Jahr will Tesla den E-LKW „Semi“ auf den Markt bringen, der den Markt revolutionieren soll. Dafür soll Deutschland jetzt seine Gesetze ändern.
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CEO Elon Musks.Foto: AFP via Getty Images | Robyn Beck
Epoch Times21. Februar 2020

Die Rodungen auf dem Tesla-Gelände gehen weiter zur Freude der Wirtschaft. Der Automobil-Konzern von Elon Musk ist bereits seit längerem im regen Austausch mit der Politik, um die Interessen des US-Konzerns auf politischer Ebene zu vertreten.

Wie der „Business Insider“ berichtete, traf sich die Tesla-Delegation letzte Woche Donnerstag mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Steffen Bilger, im Bundesverkehrsministerium. Dabei forderte das Unternehmen unter anderem eine Gesetzesänderung im Sonntagsfahrverbot, womit die E-Truck-Generation vom Fahrverbot befreit werden soll.

Nach Informationen des Magazins sagte das Bundesverkehrsministerium Tesla zu, ihre Anliegen zu prüfen. Auf Anfrage bestätigte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums: „Im Rahmen eines Gesprächs im BMVI mit Herrn PSts Bilger und Vertretern von Tesla wurden Möglichkeiten der Stärkung der nachhaltigen modernen Mobilität besprochen, insbesondere im Hinblick auf den Logistikbereich.“

Doch ganz so einfach wie es sich der US-Konzern vorstellt, ist es offenbar in Deutschland nicht. Laut Bundesverkehrsministerium sind grundsätzlich die Länder für die „Durchführung und Überwachung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ zuständig. Nur sie sind in der Lage in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vom Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilen.

Tesla äußerte sich zur Strategie zunächst nicht, ist aber auch mit anderen europäischen Ländern im Gespräch. Die Ausnahmeregel am Sonntag ergibt nur dann Sinn, wenn es europaweit durchgesetzt wird, sagen Branchenexperten.

Die Sonn- und Feiertagsregelung gibt es seit 1956. Sie untersagt gewerbliche Fahrten von LKWs in der Zeit von 0 bis 22 Uhr, um die Bevölkerung am Wochenende vor Lärm und Schmutz zu schützen.

Die Wirtschaft begrüßt Aufhebung des Rodungsstopps

Deutschlands Wirtschaft hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur weiteren Rodung für das geplante Tesla-Werk in Grünheide begrüßt.

Das sei „ein wichtiges Signal für den Investitionsstandort Deutschland insgesamt“, erklärte am Freitag der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Holger Lösch.

Für die Industrie in Ostdeutschland sei die Autofabrik eine „Riesenchance“, die zusammen mit den Ansiedlungen weiterer Unternehmen Fertigungsnetzwerke wachsen und die Region prosperieren lasse.

Grünheide müsse den Beginn einer Diskussion über die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland markieren, die sich seit Jahren zu einem „gravierenden Investitionshemmnis“ entwickelt hätten, forderte Lösch.

Die „Herausforderungen mit Naturschutz und Umweltrecht hierzulande“ seien im europäischen Vergleich „einmalig“, obwohl alle Mitgliedstaaten die gleichen Vorgaben hätten.

Der BDI fordere von der Politik in Bund und Ländern, aus den Erfahrungen mit blockierten Industrieprojekten überall in Deutschland „endlich Konsequenzen zu ziehen“.

Die Unternehmen bräuchten für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren  eindeutige Standards und technische Anleitungen, um die vielen Umweltvorschriften effizient umsetzen zu können, erklärte Lösch.

Die Landesregierungen müssten Finanzmittel zur Verfügung stellen, um eine ausreichende Personalausstattung und Sachkompetenz in den Behörden zu gewährleisten. Die Klagebefugnisse von Umweltverbänden gehörten auf den europäischen Prüfstand.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Donnerstagabend die Eilanträge zweier Umweltverbände gegen die Rodung zurückgewiesen. Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden.

Der US-Elektroautobauer Tesla will die Produktion im brandenburgischen Grünheide bei Berlin im Juli 2021 starten und dort jährlich bis zu 500.000 Elektroautos herstellen. Das Unternehmen von Elon Musk hat dafür ein als Industriefläche ausgewiesenes, teils bewaldetes Gelände gekauft.

Vor einer Woche erhielt es vom Landesamt für Umwelt die Genehmigung, „auf eigenes Risiko“ auf zunächst rund 90 Hektar Wald schon mit den Rodungsarbeiten zu beginnen, obwohl die endgültige Baugenehmigung noch nicht erteilt ist. (afp/nh)



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