Wirtschaft warnt Justizministerin Barley vor der Schaffung eines Strafrechtes gegen Unternehmen

"Der BDI lehnt die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts ab", sagte Niels Lau vom Bundesverband der Deutschen Industrie und kritisiert die Vorschläge von Justizministerin Barley.
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Containerumschlag im Hamburger Hafen.Foto: Christian Charisius/Archiv/dpa
Epoch Times3. September 2018

Die Wirtschaft macht mobil gegen das von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) geplante Sanktionsrecht für Unternehmen. Unter dem Motto „Unternehmerisches Handeln nicht pauschal kriminalisieren“ fordert der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) „ausgewogene gesetzliche Vorgaben“. Er hat sich mit einem Schreiben an Barley gewandt, wie er dem „Handelsblatt“ bestätigte.

Darin pochen die Wirtschaftsjuristen auf „präventiv wirkende unternehmensinterne Maßnahmen“.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat in mehreren Schreiben an das Justizministerium deutlich gemacht, dass er neue Unternehmenssanktionen für unverhältnismäßig hält.

„Der BDI lehnt die Schaffung eines Unternehmensstrafrechts ab“, sagte Niels Lau, Abteilungsleiter Recht, dem „Handelsblatt“.

Sanktionen träfen nicht nur die Organisation selbst empfindlich, sondern auch Unbeteiligte wie Arbeitnehmer, Zulieferer oder Kunden.

Die Höhe der Sanktionen soll sich am dem Umsatz orientieren

In Anbetracht von Skandalen wie den Abgasmanipulationen oder Cum-Ex-Geschäften hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag ein neues „Sanktionsrecht für Unternehmen“ angekündigt.

Geplant wird eine bundesweit einheitliche Verfahrensregelung und Bebußung. Dabei soll sich die Höhe der Geldsanktion an der Wirtschaftskraft des Unternehmens orientieren: Bei mehr als 100 Millionen Euro Umsatz liegt die Höchstgrenze bei zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Zudem sollen die Sanktionen „auf geeignetem Weg“ öffentlich gemacht werden. Der Gesetzentwurf ist derzeit in Vorbereitung. Der Bundesverband der Unternehmensjuristen dringt nun vor allem darauf, dass Compliance-Maßnahmen bei der Bemessung von Unternehmensgeldbußen berücksichtigt werden.

„In Deutschland gibt es bisher kein gesetzliches Anreizsystem für Unternehmen, in die Einführung von Compliance-Maßnahmen zu investieren“, schreibt der BUJ. Solche könnten jedoch rechtstreues Verhalten in den Unternehmen massiv stärken und dem Vorwurf einer „organisierten Verantwortungslosigkeit“ effektiv entgegentreten.

„Sollten Compliance-Management-Systeme bußgeldausschließend oder mindernd wirken, wäre ein solcher Anreiz geschaffen“, heißt es.

Der Verband empfiehlt entsprechende „gesetzliche Leitplanken“, ohne jedoch die Industrie und den Mittelstand mit „starren Detailvorgaben zu überfrachten.“ Auch BDI-Rechtsexperte Lau fordert: „Besser wäre eine Regelung zur bußgeldmildernden Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen.“ (dts)



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