Wurstbetrieb Wilke reicht Eilantrag gegen Betriebsuntersagung ein

Der Landkreis untersagte nach dem Fund keimbelasteter Lebensmittel dem Wursthersteller "das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in der betroffenen Betriebsstätte "mit sofortiger Wirkung". Gegen diesen Bescheid legte dieser Widerspruch ein.
Titelbild
Das Produktionsgebäude des Fleischherstellers Wilke Wurstwaren. Der Hersteller hat inzwischen Insolventz benatragt.Foto: Uwe Zucchi/dpa/dpa
Epoch Times10. Oktober 2019

Die nach dem Fund keimbelasteter Lebensmittel geschlossene Wurstfirma Wilke wehrt sich gegen die Schließung des Betriebs. Wie das Verwaltungsgericht Kassel mitteilte, reichte die hessische Firma am Donnerstag einen entsprechenden Eilantrag ein. Mit einer Entscheidung darüber wird nach Angaben des Gerichts nun frühestes Anfang kommender Woche gerechnet, weil unter anderem noch nicht alle nötigen Unterlagen vorliegen.

Im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg war am vergangenen Mittwoch nach zwei Todesfällen durch Bakterien der Wurstbetrieb Wilke vorerst geschlossen worden. Ursache der Todesfälle waren einem Kreissprecher zufolge Listerien, die im Fleisch des Unternehmens festgestellt wurden. Bei gesunden Menschen bergen die Bakterien die Gefahr, grippeähnliche Symptome auszulösen. Für Risikogruppen, zu denen Ältere oder Schwangere zählen, können die Listerien jedoch tödlich sein.

Wie das Kasseler Verwaltungsgericht nun mitteilte, untersagte der Landkreis durch eine mündliche Anordnung vom 1. Oktober 2019 der Firma „das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln in der betroffenen Betriebsstätte „mit sofortiger Wirkung“. Gegen diesen Bescheid reichte das Unternehmen demnach Widerspruch ein. Mit dem Eilantrag werde nun das Ziel verfolgt, die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wiederherzustellen, um den Betrieb fortführen zu können.

Wie die Verbraucherorganisation Foodwatch am Donnerstag mitteilte, reicht der Skandal um keimbelastete Lebensmittel weiter in die Vergangenheit zurück als bisher bekannt. Nach Angaben von Foodwatch geht aus einem Bulletin des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervor, dass insgesamt 37 Erkrankungsfälle aus den Jahren 2014, 2016, 2017, 2018 und 2019 demselben Listeriose-Ausbruch zuzuordnen seien.

Das Institut hatte das entsprechende Bulletin am Mittwoch auf seiner Internetseite veröffentlicht. Darin wird Bezug zu einem nicht näher bezeichneten hessischen Betrieb genommen. Dem RKI-Bericht zufolge sind drei Patienten „direkt oder indirekt an der Listeriose“ verstorben – jeweils ein Fall in Baden-Württemberg im Jahr 2018, in NRW (2017 oder 2018) und in Sachsen-Anhalt (2018). Bei einem weiteren Verstorbenen konnte die Todesursache nicht ermittelt werden.  (afp)



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