Verbot betäubungsloser Ferkelkastration verschoben?

Die Bundesregierung will deutschen Landwirten doch noch zu einer Übergangsfrist bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln verhelfen. Geplant ist eine zweijährige Übergangsfrist.
Titelbild
Ferkel in einer Schweinezuchtanlage.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times2. Oktober 2018

Die Spitzen von Union und SPD wollen das zum 1. Januar 2019 greifende Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln verschieben.

Die Koalitionsfraktionen sollen dafür im Bundestag eine Initiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Übergangsfrist bis zum vollen Verbot um zwei Jahre zu verlängern. Das wurde am Dienstagmorgen in Berlin mitgeteilt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (CSU) sagte, mit dem Kompromiss sei nun auch in Zukunft Ferkelzucht in Deutschland möglich.

Der Bauernverband hatte auch angesichts der generell schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schweinehalter dringend für eine Verschiebung geworben und darauf verwiesen, dass es keine praktikablen Alternativverfahren gebe. Das Verbot ab 2019 war bereits mit der Reform des Tierschutzgesetzes 2013 beschlossen worden.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Diese traditionelle Methode soll vermeiden, dass Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt. Tierschützer forderten, es beim geplanten Verbotsdatum zu belassen, um „Ferkelqual“ nicht zu verlängern.

Im Bundesrat hatten Initiativen, die bisherige Praxis noch bis Ende 2020 oder sogar Ende 2023 zu ermöglichen, kürzlich keine Mehrheit gefunden. Aus der Union wurden daraufhin Rufe laut, im Bundestag einen weiteren Anlauf für eine Verschiebung des Verbots zu nehmen. Das Bundesagrarministerium hatte Sympathie für eine befristete Verlängerung der bisherigen Regeln signalisiert. (dpa)



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