Ab 1. Juli gilt in der EU ein neues Reiserecht – es bevorzugt die großen Anbieter

Künftig ist jede Firma, die mindestens zwei verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise zusammenfasst, ein Reiseveranstalter, der für die Leistungen verschuldungsunabhängig haftet. Das trifft kleine Reiseveranstalter stärker als die großen Anbieter.
Titelbild
Urlauber auf der spanischen Baleareninsel Mallorca.Foto: Andreas Lander/dpa
Epoch Times26. April 2018

Zum 1. Juli dieses Jahres tritt ein neues Reiserecht in der Europäischen Union in Kraft. Künftig ist jede Firma, die mindestens zwei verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise zusammenfasst, ein Reiseveranstalter, der für die Leistungen verschuldungsunabhängig haftet.

„Es sind vor allem die Pauschalreisenden, die zukünftig noch besser geschützt sein sollen. Ziel des neuen Reiserechts ist vor allem eine Stärkung der Verbraucherrechte rund um die Reise“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V.:

So wird zum Beispiel bei der Reiseleistung eine neue Kategorie zum 1. Juli eingeführt: die verbundene Reiseleistung.“

Die verbundene Reiseleistung liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise verkauft werden und dabei verschiedene Rechnungen (z.B. Fluganbieter und Hotel) entstehen. Dabei ist der vermittelnde Unternehmer u.a. zur Information darüber verpflichtet, dass keine Pauschalreise vorliegt. Als Pauschalreisen gelten nur noch Tagesreisen ohne Übernachtung über 500 Euro.

Diese Regelung ist für Großunternehmer wie Fluggesellschaften oder TUI einfacher zu handhaben als für kleine Reisebüros – die neue Regelung begünstigt die Großen der Branchen.

Die Reisekosten können bis zu 20 Tage vor Reisebeginn steigen

Das neue Reiserecht bietet für Pauschalreisende mehr Zeit für die Mängelanzeige. Jedoch ist die Vermietung z.B. eines Ferienhauses künftig nicht mehr als Pauschalreise anzusehen – entgegen der aktueller Rechtsprechung, warnt Jürgen Buck.

Auch ist es wichtig zu wissen, dass sich ein Reisepreis künftig „wegen veränderter Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurse zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn sogar bis 20 Tage vor Reisebeginn um bis zu 8 Prozent erhöhen kann – ohne Rücktrittsrecht für den Reisenden“, schreibt lto.de.

Der einziger Vorteil eines Reisenden einer „verbundenen Reiseleistung“ wird sein, dass seine an den Vermittler gezahlten Gelder gegen dessen Pleite abgesichert sind.

Reisende buchen ihren Urlaub über Reiseportale

Viele Menschen buchen ihren Urlaub im Internet selbst oder über Reiseportale wie Expedia. Die EU befürchtete, dass der Verbraucherschutz durch das separate Buchen von Einzelleistungen wie etwa Flug, Hotel oder Mietwagen leerläuft.

Durch das neue Reiserecht sollen Buchungen im Internet solchen von Pauschalreisen im Reisebüro oder direkt bei einem Reiseveranstalter gleichgestellt werden.

Zur Umsetzung der neuen Reiserichtlinie wurde in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §§ 651a bis y BGB und das Einführungsgesetz zum BGB geändert. Ziel war, dass Berlin nicht besseren Verbraucherschutz als üblich einfordern darf und nun den bisherigen, für die Reisenden oft besseren Schutz, abbauen muss bzw. diesen auf das Niveau der EU-Richtlinie reduzieren muss (beispielsweise bei Ferienwohnungen).

Weitere Informationen: www.geldundverbraucher.de oder lto.de. (ks)

 



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion