Barley will Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorlegen

Bundesjustizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse verschärfen und einen neuen Gesetzentwurf einbringen. Ein "vorsätzliches raussanieren" soll künftig rechtliche Konsequenzen haben.
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Wohnungen in Deutschland.Foto: iStock
Epoch Times1. Juni 2018

Drei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse legt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Bestimmungen vor. Anfang kommender Woche werde sie ihren Entwurf in die Ressortabstimmung der Bundesregierung geben, sagte Barley den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Die große Schwachstelle der Mietpreisbremse ist laut Mieterbund, dass es keine Sanktionen gegen Vermieter gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten.

„Wir werden die Menschen besser vor rasant steigenden Mieten schützen“, versprach Barley gegenüber den Zeitungen des RND. Die Preissteigerungen seien nicht nur in den Großstädten „der schiere Wahnsinn“.

Mit dem neuen Gesetz sollen Mieter laut der Ministerin neue Rechte bekommen, die sie „effektiv“ schützen. Dazu gehöre mehr Transparenz über die Vormiete, wenn ein Vertrag neu abgeschlossen wird. Verlange ein Vermieter mehr als die zulässige Miete, „sollen Mieter zukünftig leichter etwas dagegen tun können“.

„Raussanieren“ soll bestraft werden

Die Ministerin will gleichzeitig gegen Auswüchse auf dem Mietmarkt vorgehen.

Wir tun etwas dagegen, wenn Menschen vorsätzlich aus ihrem Zuhause raussaniert werden sollen. Wer so etwas macht, muss künftig mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Zusätzlich werde die mögliche Mieterhöhung nach einer Modernisierung begrenzt. Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen Barleys noch im Sommer vom Kabinett beschlossen werden.

Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.

Die Vergleichsmiete wird dabei auf Basis abgeschlossener Mietverträge aus den vorangegangenen vier Jahren berechnet. Die Mietpreisbremse gilt als weitgehend wirkungslos.

Mieter trauen sich zu wenig

Durchsetzen müssen die Vorschriften die Mieter selbst – doch gibt es „leider zu wenige Mieter, die bereit sind, mit ihren Vermietern Streit zu suchen“, wie der Landesvorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, im SWR sagte. Er forderte Mieter auf, sich gegen hohe Mieten zu wehren – es sei ihr gutes Recht, zu verlangen, dass die Miete herabgesetzt werde.

Der Mieterbund-Vorsitzende in Baden-Württemberg monierte auch, dass die Mietpreisbremse nur in Stadtzentren gilt, nicht aber „an den jeweiligen Speckgürteln, also in den Gemeinden am Stadtrand“. Dort könne der Vermieter verlangen, was er wolle. (afp)



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