BGH-Urteil stärkt Dieselfahrer: Käufer erhalten Kaufpreis abzüglich Kilometergeld

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt Geschädigte des Dieselskandals: Wer ein manipuliertes Auto zurückgibt, erhält den vollen Kaufpreis abzüglich bereits gefahrener Kilometer. Die Entschädigungssumme bisheriger Vergleiche lag deutlich darunter, ihre Autos durften die Betroffenen dabei jedoch behalten.
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Gebrauchtwagen von VW am 25. Mai 2020 bei einem Autohändler in Hamm, Westdeutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte am 25. Mai 2020, dass Volkswagen einen von ihm modifizierten, schadstoffärmeren Diesel-Pkw zurückkaufen muss.Foto: INA FASSBENDER / AFP über Getty Images
Epoch Times27. Mai 2020

Besitzer eines sogenannten „Schummeldiesel“ hatten bislang zwei Möglichkeiten, ihre Ansprüche gegenüber Fahrzeugherstellern geltend zu machen. Mit einem Vergleich befanden sie sich auf der rechtlich sicheren Seite, erhielten eine mittlere vierstellige Entschädigung und durften ihr Fahrzeug behalten. Wer das nicht wollte, konnte individuell klagen. Am 25.5. sprach der Bundesgerichtshof (BGH) in einem solchen Fall das Urteil –  mit weitreichenden finanziellen Folgen für Hersteller und Käufer.

In dem konkreten Fall klagte ein Mann auf Schadensersatz für seinen VW-Sharan. Das Auto habe er 2014 gebraucht erworben, inzwischen hat es etwa 50.000 Kilometer auf dem Tacho. Inklusive Zinsen erhält der Fahrer rund 28.000 Euro. Der Kaufpreise betrug vor sechs Jahren 31.490 Euro.

Die Differenz zwischen Kauf- und Entschädigungssumme ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern bezogen auf die geschätzte Lebensdauer des Fahrzeugs. Die Festlegung derartiger Nutzungsentgelte obliegt den Gerichten anhand der geschätzten Gesamtlaufleistung sowie der bereits zurückgelegten Kilometer.

Sobald das Urteil in gedruckter Form vorliegt, ist es unter diesem Link einsehbar.

Restwert, Laufleistung und Zinsen

Ebenfalls in der Entschädigungssumme enthalten sind Verzugszinsen auf den errechneten Entschädigungswert ab dem Datum der Klageeinreichung. Künftige Urteile können zudem Zinsen auf den Zeitraum zwischen Bezahlung des Kaufpreises und Einreichen der Klage beinhalten. Entscheidend für die Entschädigungssumme ist zudem der Restwert des Fahrzeugs.

Neben diesem einen VW-Fahrer haben etwa 60.000 Kläger individuell geklagt. Wenn Sie ebenfalls ein Urteil erwirken, können sie sich auf eine deutlich höhere Entschädigung gegenüber dem Vergleich freuen, müssen Ihr Fahrzeug jedoch zurückgeben.

Im Gegensatz dazu durften Fahrzeughalter nach dem Vergleich das Fahrzeug behalten. Gemäß dem jetzigen BGH-Urteil müssen alle erfolgreichen Individualkläger ihr manipuliertes Dieselfahrzeug zurückgeben und sich gegebenenfalls ein neues Auto kaufen. Eventuelle Mehrkosten trägt der Käufer, sodass die Entschädigung am Ende mitunter nicht ausreicht.

Neuer Schwung auf europäischer Ebene

Wie die „Welt“ berichtet könnte auch auf europäischer Ebene noch etwas anderes ins Rollen kommen. „Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes erklärte kürzlich Abschalteinrichtungen wie jene an den manipulierten Motoren für grundsätzlich illegal“, schreibt die Welt. Im Umkehrschluss könnte das bedeuten, dass Nachrüstungen der Software rechtlich nicht ausreichen.

Rechtsanwalt Arndt Eversberg sagte zudem: Die Entscheidung aus Karlsruhe stärke „nicht nur deutschen Dieselkäufern den Rücken“. Eversberg rechnet damit, dass das Urteil Dieselkäufer aus ganz Europa animiert, in Deutschland zu klagen.



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