Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

Was gilt bezüglich dem "Recht am eigenen Bild" auf Demonstrationen? Bei öffentlichen Versammlungen könnten Kamerateams und Fotografen grundsätzlich Aufnahmen anfertigen, ohne die Einwilligung Einzelner einholen zu müssen.
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Was gilt bei Demonstrationen bezüglich dem "Recht am eigenen Bild"?Foto: iStock
Epoch Times23. August 2018

Pressefotografen und Kamerateams dürfen Menschen auch in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen aufnehmen. Grundsätzlich habe jede Person ein Recht am eigenen Bild, erläuterte Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg.

Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebe es jedem das Recht, über Aufnahmen seiner Person und deren Veröffentlichung selbst zu entscheiden. Das Kunsturheberrechtsgesetz kennt aber ausdrücklich Ausnahmen.

Für Journalisten gelte, dass sie Aufnahmen von Personen auch ohne Einwilligung machen und veröffentlichen dürften, wenn es sich dabei um eine Person der Zeitgeschichte handele – wie die Bundeskanzlerin -, die Person nur als Beiwerk erscheine oder die Aufnahmen von einer öffentlichen Versammlung stamme und im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Ereignis veröffentlicht werde, erläuterte Dreyer.

Bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen könnten Kamerateams und Fotografen grundsätzlich Aufnahmen anfertigen, ohne die Einwilligung Einzelner einholen zu müssen.

Einzelne Demonstranten in Großaufnahme im Rahmen von Medienberichterstattung zu zeigen, sei aber nur dann möglich, wenn es sich um Organisatoren handele – oder um Personen, die durch ihr Verhalten besonders auffalle. Gerichte bewerteten Einzelaufnahmen ohne Einwilligung zum Teil als zulässig, wenn die Person einen repräsentativen Gesamteindruck von der Veranstaltung vermittele und sich besonders exponiere. (dpa)



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