„Drehspieß im Fladenbrot“: In Weimar gibt es bald keine Döner mehr

In der thüringischen Stadt Weimar gibt es bald keinen Döner mehr, im wahrsten Sinne des Wortes. Behördliche Richtlinien stellen den „Döner“-Verkauf ein.
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Irreführung der Verbraucher: eigentlich wissen die Imbissbetreiber, dass ihr Döner ein sogenannter "Drehspieß" ist.Foto: iStock
Von 28. Oktober 2019

Wenn der Döner ein Drehspieß ist, dann befindet man sich in Weimar. Die thüringische Stadt reitet vor und alle werden folgen. Zukünftig wird die Betitelung „Döner“ ein Qualitätsmerkmal sein. Die Döner-Regel besagt: Beimengungen von Putenfleisch, Fleischbrät und Zusatzstoffe wie Glutamat sind beim echten Döner untersagt.

Eben so ist es im Deutschen Lebensmittelbuch klassifiziert, welches vor circa 20 Jahre den Döner in seiner Zusammensetzung definiert hat. Daher darf nur grob entsehntes Schafs- oder Rindfleisch in einem Döner sein. Der Hackfleisch-Anteil muss unter 60 Prozent liegen. Darüber hinaus sind ausschließlich Salz, Eier, Zwiebeln, Milch, Joghurt, Gewürze und Öl Bestandteile eines Döners. Sobald andere Zutaten untergemengt werden, muss es „Drehspieß“ heißen.

Dr. Volkmar Heinke, Lebensmittelchemiker am Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern meint laut NDR:

 Sowohl der Zusatz von Putenfleisch, als auch der erhebliche Zusatz von Brät und nicht deklarierten Zusatzstoffen ist im klassischen Döner nicht erlaubt“.

Döner oder „Drehspieß im Fladenbrot“

„Drehspieß im Fladenbrot“ heißt es nun in der Speisekarte, zumindest bei jenen, die mitunter Brät in ihrem Dönerspieß panschen. Brät ist eine durch den Kutter zerkleinerte bindige Masse. Sie beinhaltet teilweise zerrissene Skelettmuskulatur inklusive Gefäße, Nerven und Fettgewebe. „Brät ist etwas, das in eine Brühwurst gehört“, sagt Herr Heinke.

Ein „Drehspieß“ darf Soja-, Puten- und Erbseneiweiß, sowie Kartoffelstärke, Weizenstärke oder Paniermehl enthalten. „Das sind alles Sachen, die eigentlich im Döner nicht vorgesehen sind, die gehören da nicht rein“, differenziert der oben genannte Lebensmittelchemiker weiter.

Ob sich die Kontrollen rund um den „Drehspieß“ zuspitzen wird, ist fraglich. Die Stadt Erfurt kündigt jedoch laut MDR an:

 Gezielte Kontrollen in Erfurt gibt es dazu nicht. Soweit im Rahmen von Rezepturprüfungen Abweichungen festgestellt werden, ist mit den gleichen Anordnungen wie in Weimar zu rechnen.“

Eigentlich sind fertig angelieferte Spieße – wenn sie dem gesetzlichen Döner nicht entsprechen – von Großproduzenten schon als „Drehspieß“ gekennzeichnet. Dieser Hinweis wird jedoch von Imbissbetreibern nicht an den Konsumenten weitergegeben. Theoretisch könnten im Falle einer Strafverfolgung den Imbissbetreibern wegen Betrug Geldstrafen und in besonders harten Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen.



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