Oberlandesgerichts-Urteil: Nachträgliche Kontogebühren auf Bausparverträge unwirksam

Bausparkassen dürfen nicht nachträglich Kontogebühren bei bestehenden Verträgen in der Ansparphase verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle.
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Bausparverträge: Eine nachträgliche Klausel zu Kontogebühren in der Ansparphase ist unwirksam.Foto: iStock
Epoch Times13. Mai 2019

Bausparkassen dürfen nach einer Gerichtsentscheidung von ihren Kunden nicht nachträglich Kontogebühren für bestehende Verträge in der Ansparphase verlangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle stellte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss klar, dass entsprechende Änderungsklauseln unwirksam seien. Die betroffene Bausparkasse muss demnach eingezogene Gebühren an Kunden zurückzahlen.(Az. 3 U 3/19)

Die Bausparkasse wollte Bestandskunden, die zwischen 1999 und 2011 einen Bausparvertrag abgeschlossen hatten, eine Gebühr von 18 Euro jährlich berechnet. Dazu sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert werden, die eine solche Gebühr in der Sparphase bislang nicht vorsahen. Ein Verbraucherverband klagte dagegen und bekam nun auch in zweiter Instanz Recht.

Nachträgliche Gebühren für Ansparphase sind unwirksam

Eine nachträgliche Klausel zu Kontogebühren in der Ansparphase sei unwirksam, weil dadurch „organisatorische Aufwendungen, die grundsätzlich von der Bausparkasse zu erbringen seien, unzulässigerweise auf die Bestandskunden abgewälzt würden“, entschied das OLG in einem sogenannten Hinweisbeschluss. Nach diesem Hinweis zog die Bausparkasse ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover in erster Instanz zurück.

Dass die Bausparkasse gerade bei Bausparverträgen mit länger zurückliegendem Abschluss relativ hohe Zinsen zahlen müsse, die aktuell am Markt für vergleichbar sichere Anlagen nicht zu erhalten seien, rechtfertige keine Gebühren, erklärte das Gericht. Es bestehe keine grundsätzliche Notwendigkeit für eine nachträgliche Kompensation der geänderten Zinssituation am Markt, denn die Bausparkasse könne noch nicht voll besparte Verträge nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigen.

Der Bundesgerichtshof entschied bereits im Mai 2017, dass Bausparkassen während der Darlehensphase keine Kontogebühren verlangen dürfen. Viele Bausparkassen und Lebensversicherer kämpfen mit schwindenden Erträgen, weil sie auf alte Verträge vergleichsweise hohe Zinsen zahlen müssen, diese selbst aber auf dem Markt nur schwer erwirtschaften können. (afp)



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