Portal „Lebensmittelwarnung“ listet nun auch Kosmetika und Spielzeug auf

Warnungen für Verbraucher werden auf dem Portal "Lebensmittelwarnung" nun auch für Kosmetika, Spielzeug, Kleidung und Schmuck gegeben. Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können Verunreinigungen, verbotene Stoffe oder Grenzwertüberschreitungen sein.
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Auch Kosmetik wird nun im Portal "Lebensmittelwarnung" mit einbezogen.Foto: iStock
Epoch Times19. Februar 2019

Das Portal „Lebensmittelwarnung“ alarmiert Verbraucher nun auch bei gesundheitsschädlichen Cremes oder Shampoo sowie bei Spielzeug, Kleidung und Schmuck. Das Portal wurde um Kosmetika und Bedarfsgegenstände erweitert, wie das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Dienstag mitteilte. Unternehmen und Behörden können dort ihre Rückrufe veröffentlichen.

Bislang warnte das Portal vor Lebensmitteln, die „gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen“. Nun kommen Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und Bedarfsgegenständen wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung dazu.

Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen, die Verwendung verbotener Stoffe oder die Überschreitung von Grenzwerten bei chemischen Inhaltsstoffen sein, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert, wie die Behörde erläuterte.

Auch das Design des Portals sei überarbeitet und für die Nutzung per Smartphone oder Tablet optimiert worden. Verbraucher können sich auch automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht, wie das Amt betonte.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch hält das Portal allerdings noch immer nicht für ausreichend. Trotz aller Änderungen erfülle es „noch immer nicht einmal im Ansatz das Ziel, Menschen schnell und zuverlässig vor gefährlichen Produkten zu warnen“. Noch immer gebe es trotz fester Vereinbarung aus dem Jahr 2011 keinen E-Mail-Newsletter und über soziale Medien würden auch keine Neuigkeiten dazu verbreitet. Die Regierung versage dabei, die Bürger „vor ernsthaften Gesundheitsrisiken zu schützen“. (afp)



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